Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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230 Millionen Franken stärker belasten würde. Dies wäre zu kompensieren, beispielsweise durch eine höhere Einlage der Kantone in den BIF. Die heutige Mitfinanzierung der Privatbahninfrastruktur betrifft zu einem grossen Teil das Berggebiet oder Randregionen.
Die Aushandlung der Leistungsvereinbarungen mit 40 Unternehmen und 23 Kantonen ist aufwändig. Mit jeder Infrastrukturbetreiberin wird eine Leistungsvereinbarung ausgehandelt, welche Vorgaben und Kennzahlen zum Infrastrukturbetrieb und Substanzerhalt umfasst. Da sich das Streckennetz der Bahnen oftmals über mehrere Kantone erstreckt, sind die Vereinbarungen in Übereinstimmung mit den Kantonen abzuschliessen. Die Kantone müssen für die gleiche Zeitperiode jeweils eigene Finanzierungsbeschlüsse fällen. Beispiele für solche Investitionen sind der Tunnel Engelberg der Zentralbahn, die Gesamtsanierung der Strecke Wil - Weinfelden der Thurbo AG, Bahnhofs- und Stationsumbauten (wie WSB-Bahnhof Aarau, RhB-Stationen Samedan und Davos-Platz), die Erneuerung und der Ausbau von Château d’Oex der Montreux-Oberland-Bahn, eine Streckenverlegung in Zen Hohen Flühen der Matterhorn-Gotthardbahn oder die Verlängerung der Aare Seeland Mobil zwischen Oensingen und Niederbipp. Bei einer Integration der bisherigen KTU-Mitfinanzierung in den BIF könnte der Betrieb, Unterhalt und der Ausbau des gesamten Eisenbahnnetzes wesentlich effizienter abgewickelt werden.
Zusammen mit dem Beitrag der Kantone an den BIF (300 Millionen Franken) erhöht sich der Spielraum für einen regionalen Ausgleich der Kantonsbeteiligung an der Finanzierung der Bahninfrastruktur.
Aufgrund der bereits beträchtlichen Komplexität der Finanzierungsvorlage für die Schieneninfrastruktur wird dieser Teil der Harmonisierung zurückgestellt und im Rahmen einer späteren Vorlage aufgenommen.
1.5 Beantragte Lösungsmöglichkeiten für den Ausbau der Bahninfrastruktur
1.5.1 Grundsätze für die weitere Entwicklung der Bahninfrastruktur
1.5.1.1 BIF setzt neue Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Ausbaus
Unbefristete Laufzeit des BIF sichert den langfristigen Bahnausbau
Der Ausbau der Bahninfrastruktur wird heute mit Ausnahme kleinerer Erweiterungen aus dem FinöV-Fonds finanziert. Mit der Ablösung des FinöV-Fonds durch den BIF verändern sich verschiedene Rahmenbedingungen.
Die Laufzeit des FinöV-Fonds ist an den Bau einzelner Projekte und an die Rückzahlung der Bevorschussung gebunden. Im Gegensatz dazu soll der BIF eine unbefristete Laufzeit haben. Dies erlaubt es, längerfristige Angebots- und Ausbaustrategien zu entwickeln, die zeitlich über konkrete Projekte hinausgehen (siehe Kapitel 1.5.2). Die Angebotsverbesserungen lassen sich in regelmässigen Abständen realisieren und in kleineren Paketen finanzieren.