Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Abrechnung/Weiterleitung an die ESTV zusätzlichen administrativen Aufwand. Dies ist bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Trassenpreise nicht der Fall.
Einführung eines „Versement transport“ (öV-Abgabe für Unternehmen)
Auch die Unternehmen sind Nutzniesser einer gut ausgebauten Bahninfrastruktur. Sie bietet Standortvorteile und erweitert die Rekrutierungsmöglichkeiten, u.a. auch durch grössere Pendlerdistanzen. Ein möglicher Lösungsansatz ist der in Frankreich erhobene „Versement transport“, eine Abgabe auf der Lohnsumme von Betrieben mit mehr als 9 Beschäftigten. Eine Kurzexpertise hat ergeben, dass eine solche Massnahme in der Schweiz aufgrund einer besonderen Verfassungsgrundlage grundsätzlich machbar wäre. Die Ergiebigkeit einer Transportsteuer wäre gegeben. Da dieses Instrument für die Schweiz neu wäre, müssten vor einer Umsetzung weitere Abklärungen durchgeführt werden. Der ‚Versement transport‘ könnte auch auf kantonaler Ebene erhoben werden und der Refinanzierung des Kantonsbeitrags dienen.
Public Privat Partnership (PPP)
Public-Private-Partnership wurde im Rahmen einer externen Studie untersucht. Sie zeigt, dass PPP zur Finanzierung der Bahninfrastruktur kein zweckmässiges Instrument darstellt.
PPP-Projekte eignen sich dann am besten, wenn die inhaltlichen und finanziellen Zuständigkeiten sauber abgegrenzt werden können. Neue Eisenbahninfrastrukturen sind aber fast immer eng ins bestehende Netz eingefügt. Auch der Angebotsausbau lässt sich nicht nur der neuen Infrastruktur zuordnen. Ausnahmen könnten etwa neue Metro- oder Stadtbahnnetze sein, die aber gerade nicht Gegenstand dieser Vorlage sind. Immerhin soll die schon bisher in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung vorgesehene Möglichkeit grundsätzlich offen bleiben (neu in Artikel 87a Absatz 4 BV).
1.4.3 Gleichbehandlung Finanzierung Privatbahninfrastruktur mit SBB-Infrastruktur
Das vorgeschlagene Finanzierungskonzept orientiert sich an der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone beteiligen sich weiterhin gemäss dem in der Verordnung über die Anteile der Kantone an die Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV16) festgelegten Schlüssel an der Finanzierung der Privatbahninfrastruktur. Die Kantone beteiligen sich mit knapp 30 % oder rund 300 Millionen Franken an den Kosten für Betrieb und Substanzerhalt der Privatbahninfrastruktur. Der hohe Anteil des Bundes erklärt sich dadurch, dass Streckenteile von nationaler Bedeutung (u.a. Lötschberg-Basistunnel der BLS) durch den Bund alleine finanziert werden.
Aus der Gesamtsicht der Netzentwicklung und des administrativen Aufwands wäre es sinnvoll, auch die Privatbahninfrastruktur vollständig durch den Bund zu finanzieren. Seit langem wird die Gleichbehandlung bei der Finanzierung der SBB- und der Privatbahninfrastruktur gefordert, was den Bundeshaushalt jährlich um rund
16 SR 742.101.2