Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Tabelle 5 Massnahmen bei ausgewählten Privatbahnen25 Angebot Dringlichkeitsstufe 1 Dringlichkeitsstufe 2 MOB ¼-h-Takt Vevey–Blonay6
Stundentakt Montreux–Zweisimmen18
MGB Ergänzung ½-h-Takt Zermatt–Fiesch11
¼-h-Takt Shuttle Täsch–Zermatt7
½-h-Takt Andermatt–Disentis26
20’-Takt Shuttle Göschenen–Andermatt / Nätschen Oberalp49
½-h-Takt Zermatt–Disentis190
RBS Betriebliche Massnahmen Worblaufen–Worb50
Aubauten Bern–Solothurn ohne Tiefbahnhof216
zb ¼-h-Takte Giswil/Stans–Luzern88
Angebotsverdichtung Brünig133
SOB Zugsverlängerung St.Gallen–Rapperwil54
Zugsverlängerung Wil–Nesslau1
Zugsverlängerung St.Gallen–Romanshorn34
Zugsverl. / Stabilitätssteigerung Rapperswil–Arth-Goldau79
Zugsverlängerung Wädenswil–Einsiedeln1
RhB ½-h-Takt nach St.Moritz und Davos337
½-h-Takt S-Bahn Chur414
Selfrangatunnel313
761 Mio. 1’266 Mio.
Die sehr grob geschätzten Kosten in Tabelle 5 stammen von den Privatbahnen und wurden nicht nach der im Anhang angegebenen Kostenschätzungsmethodik bestimmt. Sie sind nur als indikative Werte anzusehen, die es erlauben, eine Grössenordnung der Investitionen abzuschätzen.
Die bisher nicht in die Planung involvierten Privatbahnen werden bei der Fortführung der Planungsarbeiten einbezogen. Dabei wird nach der bereits angewendeten Methodik der Bedarf für eine Angebotserweiterung und ggf. notwendige Massnahmen abgeklärt.
Betriebsanlagen und Zugang zur Bahn
Neben dem eigentlichen Netz besteht das Bahnsystem aus einer Vielzahl weiterer, betriebsnotwendiger Komponenten. Dazu zählen zum Beispiel Bahnhöfe, Abstellanlagen oder die Stromversorgung. Auch diese Betriebs- und Publikumsanlagen (Zugang zur Bahn in Bahnhöfen) sind deshalb notwendige Bestandteile eines Investitionsprogramms zum Ausbau der nationalen Schieneninfrastruktur.
25 Die in der Liste aufgeführten Massnahmen auf dem Netz der RBS setzen eine Kapazitätserhöhung des RBS-Bahnhofs Bern voraus. Im Rahmen der Beurteilung von Agglomerationsprogrammen der ersten Generation wurde ein Tiefbahnhof RBS in die Kategorie B eingestuft. Während der Prüfung der Agglomerationsprogramme der zweiten Generation wird die Dringlichkeit eines Tiefbahnhofs RBS neu beurteilt.