Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Abbildung 12
Investitionen bis 2025 auf dem schweizerischen Schienennetz (ZEB und Ausbauschritt 2025) Ausbauschritt 2025 (PB 10/2008) 3,5 Mrd.
-Vorhaben auf SBB-Netz 2’170 Mio.
- Privatbahnen 320 Mio. Grafisch nicht dargestellt:
- Querschnittsbereiche 500 Mio. (insb. in Bahnhöf en)
- Ersatz f ür bisher aus dem
ordentlichen Budget f inanzierte
Erweiterungsinvestitionen 400 Mio.
- Projektierung 2. Ausbauschritt 110 Mio.
Investitionen ZEB (PB 4/2005) 5,4 Mrd.
- Westschweiz 1’400 Mio.
- Mittelland 1’000 Mio.
- Nordwestschweiz 350 Mio.
- Zürich/Ostschweiz 1’000 Mio.
- NEAT-Zuf ahrten 700 Mio. Grafisch nicht dargestellt:
- RV-Ausgleichmassnahmen 250 Mio.
- Energie, Lärm,
Abstellanlagen 400 Mio.
- Reserven 300 Mio.
1.5.3.2 Der Nutzen des Ausbauschrittes 2025 in Verbindung mit ZEB im Überblick
Mit dem Ausbauschritt 2025 und ZEB werden unter anderem folgende Angebotserweiterungen realisiert.
- Die Plateaulinie Genf - St. Gallen via Bern wird als Rückgrat des
schweizerischen Schienennetzes im Rahmen von ZEB für den Personenverkehr bis 2025 ausgebaut. Damit können auf den stark belasteten Streckenabschnitten Genf–Lausanne und Bern–Zürich–Winterthur 400 m lange Doppelstockzüge mit grosser Sitzplatzkapazität eingesetzt werden.
- Im Güterverkehr wird mit punktuellen Infrastrukturmassnahmen die
Transportqualität verbessert. Dies stärkt den nationalen Bahngüterverkehr.
- Die Bahnknoten von Bern und Basel werden ausgebaut (der Knoten Lausanne
wird neu im Rahmen von ZEB zeitgleich erweitert). Die vorgesehenen Investitionen ermöglichen wichtige Angebots- und Qualitätsverbesserungen. Der volle Nutzen kommt teilweise erst mit der Realisierung weiterer Ausbauschritte des STEP zum Tragen.
- Im Personenverkehr wird auf Hauptrelationen ohne Halbstundentakt das
Angebot auf einen Halbstundentakt verdichtet. Dazu gehören Bern–Luzern, Zürich–Chur und Locarno–Lugano. Die Erreichbarkeit wird verbessert und die erwartete Nachfrage abgedeckt.
- Bei den Privatbahnen und den Publikumsanlagen in den Bahnhöfen werden die
vordringlichen Massnahmen zur Kapazitätssteigerung realisiert.
- Bisher aus dem ordentlichen Budget des Bundes finanzierte, kleinere
Erweiterungsinvestitionen bleiben weiterhin möglich.