Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Im Rahmen eines Ausbauprogrammes sind alle betriebsnotwendigen Komponenten systematisch zu überprüfen und der erforderliche Investitionsbedarf zu ermitteln. Im Rahmen von Bahn 2000 und ZEB waren für diese Systemteile nur geringe Mittel vorgesehen. Heute bestehen nun erhöhter Investitions- bzw. Nachholbedarf.
Zugang zur Bahn/Publikumsanlagen
Zahlreiche Bahnhöfe weisen bereits heute in Spitzenzeiten Kapazitätsengpässe in den Publikumsanlagen auf. Die ursprüngliche Konzeption genügt trotz punktuell durchgeführter baulicher Anpassungen dem heutigen Aufkommen und den Standards nicht mehr. Angesichts der steigenden Nachfrage werden sich die Kapazitätsengpässe bei den Publikumsanlagen in vielen Bahnhöfen weiter verschärfen.
Insgesamt wurden 108 Bahnhöfe der SBB und der Privatbahnen als „künftig überlastet“ eingestuft. Es wurden Massnahmen zur Behebung dieser Überlastung vorgeschlagen. Diese Massnahmen fokussieren auf den Zugang zur Bahn (Perrons, Unterführungen etc.) und enthalten keinen Ausbau der Schienenanlagen.
Gegliedert nach drei Prioritätsstufen ergibt sich der folgende Investitionsbedarf:
1. Priorität (Problemdruck hoch) 0.80 Milliarden Franken
2. Priorität (Problemdruck mittel) 0.67 Milliarden Franken
3. Priorität (Problemdruck tief) 0.42 Milliarden Franken
Total 1.89 Milliarden Franken
Anlagen Güterverkehr
Unter „Anlagen Güterverkehr“ werden Infrastrukturanlagen verstanden, die für die Produktion im Schienengüterverkehr notwendig sind: Zugbildung, Be- und Entladen, Umstellen/Rangieren, Abstellen, Übergabe an EVU. Nicht dazu gehören Streckengleise für den Güterverkehr oder Überholanlagen. Die notwendigen Investitionskosten wurden für die folgenden vier Anlagentypen ermittelt:
- Betriebsnotwendige Gleise (Gleise in Bahnhöfen, Gleisanbindung an Strecken)
- Zugang zur Bahn im Güterverkehr (Umschlag im Freiverlad)
- Rangierbahnhöfe
- Betriebswechselpunkte
Gegliedert nach 2 Prioritätsstufen ergibt sich der folgende Investitionsbedarf:
1. Priorität (Problemdruck hoch): 0.39 Milliarden Franken
2. Priorität (Problemdruck mittel): 0.42 Milliarden Franken