Bericht Platzkostenpauschale

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 25 Seiten

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Überarbeitung Platzkostenpauschale Erwachsene

1 Ausgangslage

1.1 Platzkostenpauschale als Bemessungsmethode

Die Platzkostenpauschale Erwachsene findet seit dem 21. September 2001 ihre Anwendung. Die bislang mit dieser Bemessungsmethode gemachten Erfahrungen waren mehrheitlich positiv. Die in Bereiche aufgeteilte Platzkostenpauschale ermöglichte es fortan, mit kleinerem Aufwand bereits auf der Stufe des Raumprogramms auf die einzelnen Projekte Einfluss zu nehmen und auch zu einem sehr frühen Zeitpunkt genauere Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen zu machen. Ein weiterer Vorteil gegenüber der Bemessungsmethode der Schlussabrechnung ist die Tatsache, dass mit der Definition der Modellanstalt eine sehr hohe Planbarkeit für Projekte resultiert. Das Zusammenspiel der im Raumprogramm definierten Nutzflächen lässt zudem schon sehr früh erkennen, ob ein Projekt in betrieblicher Hinsicht funktionieren kann. Dem richtigen Zusammenspiel von Sicherheit, Insassen, Personal, Insassenwesen, Wohnen und Arbeit kommt im SMV eine bedeutende Rolle zu. Der Vernetzung dieser Elemente trägt die Platzkostenpauschale im besonderen Mass Rechnung. Unter diesem Gesichtspunkt kann gesagt werden, dass sich die Platzkostenpauschale gesamthaft als Bemessungssystem und als vorzügliches Planungsinstrument im Bereiche des Straf- und Massnahmenvollzugs bewährt hat.

1.2 Probleme bei der Anwendung der Platzkostenpauschale

Seit der Inkraftsetzung der Pauschale sind nun fast 10 Jahre vergangen. Auf Grund des in dieser Zeit stattfindenden gesellschaftlichen Wandels haben sich auch die Bedürfnisse im Straf- und Massnahmenvollzugs verändert. Zum einen verändern sich die heutigen Einrichtungen zu mehr Geschlossenheit hin, so dass auch bisher offene Anstalten ihre Sicherheit stark erhöhen müssen. Zum andern besteht auf schweizerischer Ebene ein Mangel an Plätzen für den Vollzug von geschlossenen Massnahmen. Und gerade die für diesen Bereich benötigten Flächen waren im bisherigen Warenkorb untervertreten. Eine eigentliche Modellanstalt für Massnahmeneinrichtungen existierte bislang nicht. Dies führte in der Praxis dazu, dass die Projekte für die Massnahmenanstalten auf Grund anderer Raumbedürfnisse eine starke Unterdeckung gegenüber den effektiven Kosten aufwiesen. Aufgrund von teilweise grossen Unterdeckungen konnten Massnahmeprojekte nicht mit der Pauschale bemessen werden. Da zudem die Anwendung der Pauschale in der Regel fast ausnahmslos mit einer Unterdeckung von mind. 10% und mehr gegenüber der effektiven Kostenberechnung endete, drängt sich auch aus dieser Sicht eine Anpassung der Pauschalwerte auf. Auch erwiesen sich die bisher definierten Sicherheitszuschläge in der Praxis als immer ungenügender. Der schnell fortschreitende technische Wandel und das Bedürfnis der Gesellschaft nach immer mehr Sicherheit, macht eine Überarbeitung der Sicherheitszuschläge unumgänglich. Und last but not least wird mit der geplanten Überarbeitung der Pauschale auch der im LSMG definierten Aufforderung der periodischen Überprüfung der Pauschalwerte Genüge getan.