Bericht Platzkostenpauschale

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 25 Seiten

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Überarbeitung Platzkostenpauschale Erwachsene

Warenkorb Gefängnisbauten (vgl. dazu Anhang 12 -16):

1) Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Bennau SZ

2) Kantonale Strafanstalt Zug, Zug

3) Regionalgefängnis Altstätten SG

4) Ausschaffungsgefängnis Bässlergut, Basel

5) Kantonalgefängnis Frauenfeld

6) Ausschaffungsgefängnis Kloten

7) Gefängnis Limmattal, Dietikon

8) Regionalgefängnis Thun

9) Gefängnis Kloten

10) Prison des Iles, Sion

11) Haftanstalt und Untersuchungsgefängnis Kriens LU

2.5 Vorgehensweise bei der Erweiterung des Warenkorbes

In einem ersten Schritt mussten vorab die Unterlagen der neuen Projekte bei den Kantonen eingefordert werden. In einem zweiten Schritt wurden aufgrund dieser Unterlagen sämtliche Raumprogramme und Raumflächen der einzelnen Referenzobjekte erfasst. Die Daten der bisherigen im alten Warenkorb enthaltenen Projekte wurden überprüft und wo nötig aktualisiert. Zusammen mit diesen Werten und den anstaltsspezifischen Platzzahlen resultierte daraus der Flächenbedarf pro Platz und Bereich. Auch konnte aus diesen Grössen ein Mittelwert über alle Anstalten ermittelt werden. Nicht in den Warenkorb aufgenommen wurden landwirtschaftliche Bauten, Gärtnereibetriebe und der Peripherieschutz. Die Begründung: Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe sind eher selten und sehr unterschiedlich in der Grösse und Ausgestaltung. Beim Peripherieschutz findet man in der Praxis zu unterschiedliche Lösungen, was ebenfalls keine adäquate und einheitliche Aussage für einen Pauschalwert zulässt. Konsequent nicht berücksichtigt wurden zudem Werte, die als sogenannte Ausreisser erkennbar waren, um unnötige Verzerrungen zu vermeiden.

2.6 Neu: Aus einem werden drei Warenkörbe

Im Laufe der Weiterentwicklung wurde rasch klar, dass ein einheitlicher Warenkorb über alle drei Modellanstalten nicht die gewünschten Resultate zu erbringen vermochte. Diesbezügliche Tests haben ergeben, dass der bisherige, einheitliche Warenkorb über alle Modellanstalten gesehen Abweichungen von bis zu 28% innerhalb der beiden Modellanstalten "geschlossen" und "Gefängnis" bewirkte und zu gegenseitigen Verzerrungen innerhalb dieser Modellanstalten führte. Um möglichst realitätsnahe Pauschalwerte zu erhalten, musste dieses Manko ausgeschaltet werden. Neu verfügt also jede Modellanstalt über einen Warenkorb. Bei allen Vorteilen hat diese Vorgehensweise jedoch zur Folge, dass die den bisherigen Modellanstalten zu Grunde liegenden Flächenwerte und Bereichspreise nur noch bedingt miteinander vergleichbar sind. Die neu definierten Flächenwerte, Bereichspreise und Pauschalen für BKP 4 und 9 gelten nun nur für den jeweiligen Anstaltstyp. Wie die im Anhang aufgeführten Tabellen aufzeigen, können jedoch sehr wohl Vergleiche innerhalb der gleichen Modellanstalt vorgenommen werden. Auch wurden zu Vergleichszwecken alle Zahlenwerte in den Berichtstabellen noch absichtlich auf dem Index vom 1. April 1995 belassen. Es ist jedoch geplant, im Rahmen der Überarbeitung der VEJPD die Bereichspreise auf den Kostenstand vom 1. Oktober 2010 heben. Die neuen Werte können dem diesem Bericht beiliegenden Entwurf der VEJPD entnommen werden.