Bericht Platzkostenpauschale
Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 25 Seiten
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Überarbeitung Platzkostenpauschale Erwachsene
2.7.5 Änderungen bei der Modellanstalt Gefängnis (vgl. dazu Anhang 12-16)
Diese Modellanstalt umfasst die typische Raumstruktur der Bezirks-, Regional- und Kantonalgefängnisse, die in der Regel dem Vollzug von Untersuchungshaft, dem Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen und anderen Haftarten dienen. Der Warenkorb umfasst nun neu 12 Einrichtungen dieser Art. Aufgrund dieses erweiterten Warenkorbes hat sich bei den Gefängnissen eine Zunahme des Flächenwertes von alt 29.9 m2 auf neu 32.6 m2 ergeben. Dabei hält sich die Zunahme bei der notwendigen minimalen Fläche mit 9 Prozent in engen Grenzen. Im Kostenvergleich zwischen der alten und neuen Modellanstalt resultiert eine indexbereinigte Zunahme von 9 Prozent. Diese Zunahme ist in erster Linie nicht auf den Flächenzuwachs sondern auf die höheren Anforderungen und Kosten für die Sicherheitseinrichtungen zurückzuführen.
3 Modellrechnungen
Die im Anhang aufgeführten Tabellen geben einen Überblick über die erwähnten Änderungen. Um dies besser zu illustrieren wurden für die verschiedenen Anstaltstypen Beispielrechnungen durchgeführt (Anhang 4-6 geschlossene Anstalt; Anhang 10-11 offene Anstalt; Anhang 15-16 Gefängnisbauten).
4 Würdigung der neuen Modellwerte
Da sich das Bemessungssystem der Platzkostenpauschale mehrheitlich sehr gut bewährt hat, soll an dieser Bemessungsmethode festgehalten werden. Verschiedene punktuelle Verbesserungen sind jedoch unumgänglich. Nur so kann neuen Entwicklungen im SMV Rechnung getragen werden. Mit der Erweiterung der Warenkörbe wurde eine verlässlichere und breitere Abstützung der Pauschalwerte erreicht. Die in der Praxis festgestellten Schwachstellen können weitgehend behoben werden. Besonders hervorgehoben können die folgenden Verbesserungen:
Breitere Datenbasis und damit verlässlichere Durchschnittwerte durch die massive Er-
weiterung des Warenkorbes durch neuere repräsentative Objekte.
Durch die Verfeinerung der Systematik entstehen Modellanstalten, die die tatsächlichen
Bedürfnisse in der Praxis besser zu berücksichtigen vermögen, unter anderem durch Miteinbezug der Massnahmenanstalten.
Mit der Überarbeitung werden wieder Pauschalwerte erreicht, die sich nahe an den ef-
fektiven Kosten orientieren und damit dem Grundsatz der Kostenneutralität zwischen der Schlussabrechnungsmethode und der Platzkostenpauschale berücksichtigen.
Die Anwendbarkeit der Pauschale wird durch die Überarbeitung verbessert, da sie neu
auch bei Massnahmenanstalten angewendet werden kann. Dem vom Gesetz geforderten Grundsatz, dass in der Regel mit der Pauschale bemessen werden muss, kann wieder Folge geleistet werden.
Die mit den aus der neuen Erhebung resultierenden minimalen Flächenerhöhungen ver-
bundenen Mehrkosten werden durch einen breiteren Einsatz der Pauschale insbesondere bei den Massnahmeneinrichtungen relativiert. Wir gehen aus heutiger davon aus,
dass dem Bund kein grosser finanzieller Mehrbedarf entstehen wird, da sich die Kosten durch den Einsatz der Pauschale auch beim eher kostenintensiven Massnahmenbereich tiefer halten werden, als wenn Projekte solcher Art infolge fehlenden Grundlage mit der Schlussabrechnungsmethode bemessen werden müssen.