Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 104 Seiten

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Stellungnahme83 für eine eingeschränkte Zulassung ausgesprochen, wohingegen das französische Comité Consultatif National d’Ethique pour les Sciences de la Vie et de la Santé sich einer expliziten Stellungnahme enthielt.84 Auch der dänische Ethikrat beschränkte sich 2004 auf «a debate outline»85 zum gesamten Bereich der Forschung an Keimzellen und Embryonen, während der niederländische Gezondheidsraad 2006 eine weitreichende Zulassung einschliesslich zum Zweck der HLA-Typisierung in bestimmten Fällen fordert.86 Ebenfalls kommt der schwedische Nationale Rat für Medizinische Ethik zum Schluss, «that the use of the PGD technique should be allowed on a somewhat larger scale than what is permitted in the current guidelines».87

Auffallend ist ferner, dass in manchen Ländern wie etwa Belgien oder Finnland dem Thema insgesamt weit weniger ethische Brisanz zugemessen wurde und wird als etwa in Frankreich oder Deutschland. In den USA kontrastieren eine sehr liberale Praxis und eine wissenschaftlich-ethische Debatte, die vor allem um Einschränkungen persönlicher Autonomie im Bereich der Fortpflanzung besorgt ist, mit einer sehr kritischen Haltung christlich-konservativer Kreise.

Auch in der islamischen Welt lässt sich dieselbe Uneinigkeit zwischen Befürwortern und Kritikern beobachten, die entsprechend zu sehr unterschiedlichen religiösen Empfehlungen und staatlichen Regelungen in den einzelnen Ländern führt. Ähnliches gilt für den ostasiatischen Raum. Das Judentum und Israel stehen den Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin tendenziell weniger ablehnend gegenüber, wenngleich auch dort kontroverse Debatten geführt werden.88

1.4 Die Rechtslage in der Schweiz

1.4.1 Bundesverfassung

1.4.1.1 Einleitung

Die Durchführung der PID ist gemäss Artikel 5 Absatz 3 FMedG verboten. Im Rahmen der Aufhebung dieses Verbots ist zunächst abzuklären, ob bereits die BV die PID entweder verbietet oder zu ihrer Regelung inhaltliche Vorgaben macht. Folgende Fragen sind zu beantworten:

- Ist die Durchführung der PID aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig? Wenn ja:

- Ergeben sich aus der BV materielle Vorgaben z.B. betreffend die erlaubten Ziele und Rahmenbedingungen der PID (zulässige Indikationen, Anzahl zu entwickelnder Embryonen, Aufbewahrung von Embryonen)?

83 http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=6415 (14.09.2010), S. 47-48.

84 «Il n’est pas dans les intentions du CCNE d’ériger dans ce domaine une doctrine censurante ou permissive qui pourrait toujours être remise en question par les données scientifiques nouvelles, mais plutôt de faire prendre conscience de la gravité des enjeux majeurs (…)» Réflexions sur l’extension du diagnostic préimplantatoire, Avis N°72 - 4 juillet 2002, S. 13. Zugänglich auf http://www.ccne-ethique.fr/docs/fr/avis072.pdf (14.09.2010).

85 http://www.etiskraad.dk/sw1771.asp (14.09.2010).

86 http://www.gezondheidsraad.nl/sites/default/files/sammary%20PGDS.pdf (14.09.2010).

87 http://www.smer.se/bazment/178.aspx (14.09.2010).

88 Vgl. zu diesem Abschnitt NEK-CNE, Forschung an embryonalen Stammzellen, Stellungnahme Nr. 3/2002, S. 39 ff.