Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 104 Seiten

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gnostik bei ernsthafter Gefährdung»135 ein. Die vorberatende Kommission beantragte, ihr keine Folge zu geben, und überwies eine gleichlautende Motion.136 Beide wurden vom Nationalrat abgelehnt, wobei das Resultat bei der Motion mit 74:83 Stimmen relativ knapp ausfiel.137

- Mit Motion vom 20. Juni 2002138 verlangte Nationalrat Felix Gutzwiller eine Änderung von Artikel 42 Absatz 2 sowie die Aufhebung von Artikel 5 Absatz 3 FMedG. Betreffend Letzterem verwies der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Beratung und Ablehnung der parlamentarischen Initiative Polla und beantragte die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Die Motion wurde am 18. Juni 2004 abgeschrieben, weil sie mehr als zwei Jahre hängig war.

- Am 2. Oktober 2002 reichte Ständerätin Christiane Langenberger eine Interpellation «Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnostik. Politische und juristische Unklarheiten» ein.139 In seiner Antwort führte der Bundesrat aus, dass er sich der Thematik der PID nicht auf Dauer verschliessen wolle.

- Am 19. März 2004 reichte Nationalrat Felix Gutzwiller eine parlamentarische Initiative «Präimplantationsdiagnostik. Bewilligung»140 ein. Die vorberatende Kommission beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, und reichte am 2. September 2004 eine Motion «Zulassung der Präimplantationsdiagnostik»141 ein, welche der Nationalrat im Juni 2005 mit 92:63 Stimmen142 und der Ständerat im Dezember 2005 mit 24:18 Stimmen143 annahm. Die Motion beauftragt den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Regelung, welche die PID ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt.

- Bezug nehmend auf diese Motion reichte Nationalrätin Pia Hollenstein am 24. März 2006 eine Interpellation «Offene Fragen zur Präimplantationsmedizin»144 ein. In seiner Antwort vom 24. Mai 2006 wies der Bundesrat darauf hin, dass mit Blick auf die laufenden Vorbereitungsarbeiten für die neue Gesetzgebung noch keine konkreten Aussagen zu Detailfragen möglich sind.

- Mit der Motion «Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften in utero und in vitro»145 vom 6. Oktober 2006 verlangte Nationalrat Felix Gutzwiller die Streichung der Bestimmungen in BV und FMedG, welche vorsehen, dass in vitro nur so viele Eizellen zu Embryonen entwickelt werden dürfen, wie der betroffenen Frau im gleichen Fortpflanzungszyklus eingesetzt werden können. Ziel der Motion ist es, mittels Selektion Mehrlingsschwangerschaften zu verhindern. In seiner Stellungnahme vom

135 Parl. Initiative 00.455.

136 Motion 01.3647.

137 AB 2002 N 345 ff.

138 Motion 02.3335.

139 Interpellation 02.3550.

140 Parl. Initiative 04.423.

141 Motion 04.3439.

142 AB 2004 N 908 ff.

143 AB 2005 S 1122 ff.

144 Interpellation 06.3141.

145 Motion 06.3585.