Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 104 Seiten

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1.5.2.3 Vernehmlassungsverfahren

Der Vorentwurf 2009 wurde den interessierten Kreisen vom 19. Februar bis am 18. Mai 2009 zur Stellungnahme unterbreitet.150

Rund achtzig Prozent der 92 Vernehmlassungsteilnehmenden befürworteten grundsätzlich die Zulassung der PID; etwa zwanzig Prozent lehnten sie generell ab.

Von den Befürwortern sprachen sich allerdings nur knapp fünfzehn Prozent vorbehaltlos für die Vorlage aus. Die übrigen PID-Befürworter kritisierten insbesondere die Beibehaltung der Dreier-Regel sowie des Verbots der Kryokonservierung von Embryonen.

Die wichtigsten Ergebnisse sind die folgenden:

Dreier-Regel

Rund die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden betonte, dass die Dreier-Regel eine sinnvolle und dem aktuellen medizinischen Standard entsprechende Durchführung der PID verunmögliche, und forderte deren Aufhebung. Die Teilnehmenden führten an, dass der PID-Tourismus ins liberalere Ausland weiter bestehe, solange an der Dreier-Regel festgehalten werde.

Kryokonservierung von Embryonen

Über ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich bei IVF-Verfahren mit PID für die Aufhebung des Verbots der Kryokonservierung von Embryonen aus. So sollten diejenigen Embryonen, welche nicht sofort transferiert werden, zu Fortpflanzungszwecken kryokonserviert werden dürfen. Dabei verwiesen die Teilnehmenden wiederum auf den aktuellen medizinischen Standard, insbesondere auf den im Ausland häufig durchgeführten eSET (vgl. Ziff. 1.2.3.5). Um die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften zu verringern, forderten fachkundige Teilnehmende zudem, den eSET bzw. die Kryokonservierung von Embryonen nicht nur bei der PID, sondern darüber hinaus auch im Rahmen einer IFV ohne PID zuzulassen.

Behördliche Überwachung

Knapp die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden äusserte sich kritisch zum Vollzug der PID-Regelung. Auf grosse Ablehnung stiess insbesondere die Meldepflicht im Einzelfall. Eine solche Regelung wäre unverhältnismässig streng, ineffizient und würde gegenüber der Ärzteschaft ein Misstrauensvotum darstellen. Zudem wäre das BAG nicht die geeignete Instanz, um im Einzelfall über die Durchführung einer PID zu entscheiden.

Indikationen

Knapp die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden erachtete die Zulässigkeitsvoraussetzungen der PID als zu eng. Gefordert wurde zum einen eine Angleichung der PID-Regelung an die Regelung der PND. Diese verbietet einzig

150 Der Vernehmlassungsbericht ist auf der Website der Bundesbehörden einsehbar (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2009.html).