Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Bisherige Entwicklung der Agrarpolitik

Möglichkeit, dass sich die aussenhandelspolitischen Geschäfte weiter verzögern. Es ist also nicht absehbar, wann die Umsetzung der Marktöffnungen erste spürbare Auswirkungen auf den Grenzschutz haben.

Wegen den Unsicherheiten rund um die aussenhandelspolitischen Geschäfte sollen diese in der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage ausgeklammert werden. Es soll von der Arbeitshypothese ausgegangen werden, dass im Zeitraum 2014 bis 2017 noch keine Auswirkungen von internationalen Abkommen im Agrarbereich spürbar werden. Die Vorschläge zu den Instrumenten und zur Mittelverteilung sollen deshalb eine möglichst gute Zielerreichung mit dem gegenwärtig geltenden Grenzschutzniveau ermöglichen.

Ein stärkerer Grenzabbau aufgrund eines aussenhandelspolitischen Abkommens in der Periode bis 2017 würde in einer separaten Vorlage behandelt. Darin müsste allenfalls die Mittelverteilung angepasst werden. Zudem wären über die vorgeschlagenen Zahlungsrahmen hinaus zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Begleitmassnahmen vorzusehen. Beide würden dem Parlament in der separaten Botschaft zusammen mit einem WTO- und/oder FHAL&GesA-Abkommen unterbreitet (vgl. Ziff. 1.9).

1.2 Bisherige Entwicklung der Agrarpolitik

1.2.1 Bisherige agrarpolitische Etappen

Die Agrarpolitik wurde bisher in vier Etappen an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst.

Die erste Etappe (1993 bis 1998) bestand in der Trennung der Preis- von der Einkommenspolitik mit der Einführung von produktunabhängigen Direktzahlungen (Entkoppelung).

Die zweite Etappe von 1999 bis 2003 (AP 2002) brachte die Aufhebung der staatlichen Preis- und Abnahmegarantien und damit verbunden die Abschaffung halbstaatlicher Organisationen wie der Butyra und der Käseunion (Deregulierung). Dem Verfassungsauftrag entsprechend, wurde die Ausrichtung von Direktzahlungen von der Erfüllung eines ökologischen Leistungsnachweises abhängig gemacht.

Zentrales Element der dritten Etappe (AP 2007) war die Aufhebung der Milchkontingentierung im Jahr 2009. Weitere wichtige Änderungen waren die Einführung der Versteigerung der Importkontingente für Fleisch und der Ausbau der Strukturverbesserungsmassnahmen (Wettbewerbsfähigkeit).

Kernelemente der vierten Etappe ab 2008 (AP 2011) waren die Aufhebung aller Exportsubventionen, ausgenommen derjenigen für Verarbeitungsprodukte ("Schoggigesetz")37, die Reduktion der Marktstützungsmittel und deren Umlagerung in produktunabhängige Direktzahlungen sowie die Senkung der Grenzabgaben für Getreide und Futtermittel (Konkurrenzfähigkeit). Diese Etappe will der Bundesrat gemäss der Botschaft zu den Zahlungsrahmen 2012-2013 vom 30. Juni 2010 bis

37 Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72).