Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Ausgangslage
Die 10. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt34 war ein Erfolg für das Internationale Jahr der Biodiversität: das Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich, der Strategieplan und der Finanzmechanismus zur Umsetzung des Übereinkommens wurden verabschiedet. Im Strategieplan sind insbesondere die folgenden Ziele bis 2020 vorgesehen: eine Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen, welche die Erhaltung der biologischen Vielfalt sicherstellt (Ziel 7), die Beseitigung von Anreizen, die sich negativ auf die biologische Vielfalt auswirken, die Schaffung von positiven Anreizen (Ziel 3), die Einführung von Massnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Produktion und des Konsums von Komponenten der biologischen Vielfalt (Ziel 4), der Abbau von Nährstoffüberschüssen auf ein Niveau, welches das Ökosystem und die Biodiversität nicht beeinträchtigt (Ziel 8), die Erhaltung von mindestens 17 Prozent der Bodenfläche (Ziel 11) und die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Kulturpflanzen und Nutztieren (Ziel 13). Das Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich soll das dritte Ziel des Übereinkommens konkretisieren. Die Staaten sind nun aufgefordert, die zur Umsetzung auf nationaler Ebene nötigen gesetzlichen Massnahmen zu ergreifen, damit es ratifiziert werden kann. Das Protokoll tritt in Kraft, sobald es von 50 Staaten ratifiziert wurde.
Mit dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen konnte die Exsitu-Erhaltung in Genbanken gestärkt und ein operationeller Mechanismus für den Vorteilsausgleich eingerichtet werden. Nun werden die Aktivitäten des Vertrags auf die Förderung der Erhaltung mittels einer nachhaltigen Nutzung der lokalen genetischen Ressourcen fokussiert, um die Ernährungssicherheit und eine ausgewogene Ernährung zu gewährleisten und eine Anpassung an die im Zuge des Klimawandels veränderte Umwelt zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sollen die Partnerschaften mit der Privatwirtschaft gestärkt werden.
Die FAO-Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wird den globalen Aktionsplan von 1996 zur Erhaltung und Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen, der als Grundlage für den nationalen Aktionsplan (NAP) dient, prüfen und anpassen35. Sie wird ihre Arbeiten zur Umsetzung des globalen Aktionsplans für tiergenetische Ressourcen, der 2007 in Interlaken verabschiedet wurde, fortsetzen. Daneben wird sie im Rahmen der Umsetzung des Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich prüfen, wie relevant die Entwicklung von Massnahmen für landwirtschaftliche genetische Ressourcen ist, die nicht mit einem Sektorinstrument abgedeckt sind, wie beispielsweise die tiergenetischen Ressourcen.
Internationale Klimaabkommen
Mit der Unterzeichnung der UNO-Rahmenkonvention zum Schutz des Klimas (UNFCCC) im Jahr 1992 hat sich die Schweiz verpflichtet, die anthropogene globale Erwärmung und ihre Folgen zu mildern und wie alle anderen Vertragspartner regelmässig über ihre aktuellen und erwarteten Treibhausgasemissionen zu berichten. Um die Massnahmen zum Klimaschutz der UNO-Rahmenkonvention zu konkretisieren, wurde am Weltklimagipfel 1997 das Kyoto-Protokoll erarbeitet. Darin
34 Nagoya, Japan, 18. bis 29. Oktober 2010.
35 FAO-Arbeitsprogramm 2010–2017