Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Regulierungsfolgenabschätzung
Umfang von 6-7 Millionen Franken. Bei den Anpassungsbeiträgen verbleiben Kürzungen von 3-4 Millionen Franken.
Rechtskräftig ausgeschiedene Bauzonen sollen generell von den Direktzahlungen ausgeschlossen werden. Gemäss ARE201 liegen heute 226 500 Hektaren in der Bauzone. Rund 17 Prozent davon d.h. etwa 38 000 Hektaren sind noch nicht überbaut. Wenn man annimmt, dass auf rund 60 Prozent dieser Flächen heute Direktzahlungen ausgerichtet werden, dann würden mit der neuen Regelung rund 23 000 Hektaren (rund 2 % der LN) die Direktzahlungsberechtigung verlieren. Die einzelbetrieblichen Auswirkungen werden dadurch abgedämpft, dass der Wegfall der Versorgungssicherheits- und Kulturlandschaftsbeiträge auf diesen Flächen bei der Berechnung der Anpassungsbeiträge mitberücksichtigt wird.
Vom Hangbeitrag in Steillagen über 50 Prozent Hangneigung profitieren über alle Zonen rund 28 000 ha LN, von der Ausdehnung des Hangbeitrags in die Talzone rund 30 000 ha.
Durch die Aufhebung der einzelbetrieblichen Anforderung, in den Bergzonen III und IV 7 Prozent der LN als Biodiversitätsförderflächen auszuscheiden, ergibt sich für die Betriebe in diesen Zonen ein grösserer unternehmerischer Spielraum und eine administrative Entlastung.
Soziale Begleitmassnahmen und Strukturverbesserungen
Die Austauschbarkeit der beiden Fonds de Roulement Betriebshilfe und Investitionskredite verbessert den gezielten und wirksamen Mitteleinsatz.
Die Verlängerung der Befristung der Umschulungsbeihilfen erhält der Landwirtschaft eine Möglichkeit, den Strukturwandel sozial abzufedern.
Der Boden als natürliche und unvermehrbare Ressource ist die wichtigste Produktionsgrundlage der Landwirtschaft. Die Koordination des Agrarrechts mit der Raumplanung verbessert den Schutz des Kulturlandes, was sich für die Landwirtschaft somit insgesamt positiv auswirkt.
4.3.2.2 Vor- und nachgelagerte Stufen
Produktion und Absatz
Tierproduktion
Mit den weitergeführten Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage wird die wertschöpfungsstarke Käseproduktion gefördert. Damit wird die Milchverwertung zu Gunsten von Käse unterstützt.
Pflanzenproduktion
Mit der gezielten Unterstützung der Ackerkulturen kann erreicht werden, dass im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in der ersten Verarbeitungsstufe eine minimale Kapazität erhalten wird.
201 ARE (2008): Bauzonenstatistik Schweiz 2007, Bern.