Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Auswirkungen
4.3 Regulierungsfolgenabschätzung
4.3.1 Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns
Produktion und Absatz
Qualitäts- und Absatzförderung
Mit der Anpassung der Instrumente an die Qualitätsstrategie wird die Marktorientierung des Sektors verbessert und einer politischen Forderung entsprochen. Sämtliche Unterstützung ist subsidiär, d.h. die Branche muss eigene Anstrengungen unternehmen. Dies wirkt einer Zielverfehlung entgegen.
Tierproduktion
Die Zulage für verkäste Milch soll den unterschiedlichen Grenzschutz zwischen der "gelben" Linie (Käse) und der "weissen" Linie (andere Milchprodukte) weitgehend ausgleichen.
Die Zulage für Fütterung ohne Silage soll zur Unterstützung der Produktion von qualitativ erstklassigen Rohmilchkäsen bleiben. Im Rahmen der Qualitätsstrategie des Bundes kann mit dieser Massnahme die grosse Bedeutung dieser Käse, vor allem im Export, erhalten werden.
Zur beschränkten, temporären Preisstabiliserung sind Entlastungsmassnahmen auf dem Fleisch- und Eiermarkt weiterhin nötig. Angesichts der geringen Bundesmittel kann allerdings wie bislang nur punktuell gestützt werden.
Pflanzenproduktion
Ohne diese Massnahmen können die Verfassungsziele „sichere Versorgung der Bevölkerung“ und „marktgerechte Produktion“ nicht erreicht werden.
Direktzahlungen
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft gemäss Art. 104 BV sind positive Externalitäten der landwirtschaftlichen Produktion und haben den Charakter von öffentlichen Gütern. Da sie im Fall reiner Marktbedingungen nicht im von der Gesellschaft gewünschten Ausmass erbracht würden, ist eine Förderung dieser Leistungen mittels Direktzahlungen notwendig.
Die Hauptstossrichtung der seit Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts schrittweise neu gestalteten Agrarpolitik war die Entkopplung der Stützung von der Produktion („decoupling“). Die Entkopplung allein reicht nicht aus, damit die Direktzahlungen wirksam und effizient sind. Die Direktzahlungen müssen deshalb noch besser auf die Ziele ausgerichtet („targeting“) und so bemessen werden, dass die angestrebte Zielsetzung erreicht wird („tailoring“). Eine wichtige Grundvoraussetzung dafür ist, dass konkrete Ziele definiert werden.
Soziale Begleitmassnahmen und Strukturverbesserungen
Die sozialen Begleitmassnahmen sind wichtige Bereitschaftsinstrumente zur Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Unvorhergesehene Marktentwicklungen und weitere Marktöffnungen können deren Bedarf rasch ansteigen lassen. Die Befristung der Umschulungsbeihilfen ist deshalb zu verlängern.