Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Regulierungsfolgenabschätzung
Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (1. und 2. Etappe) soll eine nachhaltigere Raumentwicklung angestrebt werden. Für die Landwirtschaft ist ein besserer Schutz des Kulturlandes von grosser Bedeutung. Flankierend zu den Bestrebungen im RPG ist diese Absicht punktuell wo möglich mit Massnahmen im Agrarrecht zu unterstützen.
Forschung und Beratung, Förderung Pflanzen- und Tierzucht
Mit der Pflanzen- und Tierzucht fördert der Bund Tierzuchtmassnahmen, die Erhaltung gefährdeter Schweizer Nutztierrassen und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft", jedoch keine Pflanzenzucht. Die Förderung der Tierzucht verbessert die Produktionsgrundlagen. Sie ermöglicht eine eigenständige, hochwertige und den natürlichen Verhältnissen des Landes angepasste Zucht von Nutztieren. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes werden in der Schweiz heimische Sorten inventarisiert, erhalten, beschrieben und für die nachhaltige Nutzung bereitgestellt.
Rechtschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen
Mit den Gesetzesänderungen im 8. und 9. Titel wird den Behörden mehr Flexibilität beim Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen eingeräumt.
4.3.2 Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen
4.3.2.1 Landwirtinnen und Landwirte
Produktion und Absatz
Qualitäts- und Absatzförderung
Bestehende Instrumente, mit denen die Branche vertraut ist, werden optimiert um die Wertschöpfung des ganzen Sektors zu verbessern.
Tierproduktion
Die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silo stützen weiterhin den Produzentenpreis. Damit kann ein Preisniveau erreicht werden, das in etwa dem EU-Milchpreis plus Zulagen und gegebenenfalls einem Qualitätsbonus von rund zehn Prozent entspricht. Aufgrund des Rückgangs der Mittel für die Milchzulagen im Jahr 2012 (vgl. Ziff. 3.5.2) und der tendenziell steigenden Käseproduktion wird die Zulage für verkäste Milch in den Jahren 2014-2017 voraussichtlich bei etwa 13 Rp./kg liegen. Für die Zulage für Fütterung ohne Silo sollen weiterhin 3 Rp./kg ausgerichtet werden.
Pflanzenproduktion
Die Wirtschaftlichkeit der Pflanzenproduktion gegenüber der Viehhaltung wird verbessert und aus Sicht der Versorgungssicherheit wichtige Kulturen mit geringerer Rentabilität wie Futtergetreide werden bessergestellt. Es kann mit einer Ausdehnung der Futtergetreidefläche gerechnet werden.