Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Bisherige Entwicklung der Agrarpolitik

Abbildung 8

Durchschnittliches jährliches Bevölkerungswachstum in den IHG-Regionen 2005-2008

1.2.2.2.5 Tierwohl

Die Tierschutzgesetzgebung definiert Minimalvorgaben hinsichtlich Tierhaltung, die für alle Tierhalterinnen und Tierhalter verbindlich sind. Durch fakultative Anreizprogramme „besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme“ (BTS) und regelmässiger Auslauf im Freien“ (RAUS) mit Vorgaben, die über den gesetzlichen Minimalstandard hinausgehen, wird das Tierwohl zusätzlich gefördert. Der mit der Beteiligung an diesen Programmen verbundene Mehraufwand der Landwirte wird mit jährlich ausgerichteten tierkategorienspezifischen Beiträgen zu einem wesentlichen Teil kompensiert. Je nach Tierkategorie variiert die Beteiligungsrate erheblich.

Der Einstieg ins BTS-Programm ist in der Regel mit einem Um- oder Neubau eines Stalles verbunden. Mit entsprechenden Direktzahlungen sollen Landwirte motiviert werden, im Rahmen von baulichen Anpassungen einen BTS-konformen Stall zu bauen. Eine weitere Massnahme zur Förderung des Tierwohls sind höhere Investitionshilfen für Ställe. Von den neu gebauten Rindviehställen, die mit Investitionshilfen unterstützt werden, entsprechen rund 90 Prozent den BTS-Anforderungen. Dies führt zu einer laufenden Verbesserung bei der Beteiligung an den BTS-Programmen.