Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten
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abgeltungswürdige Leistungen im Gesetz verankern möchten. Daneben wurden von einzelnen Organisationen weitere Formulierungsvorschläge eingebracht.
Ernährungssouveränität
Ein Grossteil der Kantone, LDK, KOLAS, die SVP und die CVP, sowie der Grossteil der bäuerlichen Kreise und DSM begrüssen die Aufnahme des Prinzips der Ernährungssouveränität in Artikel 2 Absatz 4 gemäss Vorschlag der WAK-N Mehrheit. Die Grünen, Uniterre, der STS, FRC und SGB begrüssen die Aufnahme des Begriffs gemäss Vorschlag der WAK-N Minderheit. Die Kantone SO, AG und TI stimmen der Aufnahme des Prinzips ebenfalls zu, äussern sich aber nicht dazu, ob sie einer der beiden Varianten den Vorzug geben. Die EDU begrüsst die Verankerung des Begriffs im LwG, lehnt aber den Vorschlag der WAK-N Mehrheit ab.
Ob die Aufnahme des Begriffs sinnvoll ist, wird von der SP, Bio Suisse, IP-Suisse, der Agrarallianz, sowie SKS und kf bezweifelt. Sie (ohne IP-Suisse) bevorzugen im Eventualfall aber den Vorschlag der WAK-N Minderheit.
Die Grünliberale Partei, sowie einige Organisationen aus Wirtschaft und Handel (FIAL, VSIG, Swisscofel und SFF) lehnen die Aufnahme des Begriffs ab. Andere Wirtschaftsorganisationen und Firmen, sowie die Natur- und Umweltschutzverbände lehnen eine Aufnahme ebenfalls grundsätzlich ab, äussern sich aber zu den beiden Varianten, falls der Begriff entgegen ihres Willens Eingang in das LwG finden sollte. Dabei wird zum Teil eine Präferenz für den Vorschlag der WAK-N Mehrheit (VMI, MGB, SGV) und zum Teil eine solche für den Vorschlag der WAK-N Minderheit geäussert (Coop, Verein Vision Landwirtschaft, Greenpeace, WWF und Pro Natura).
Der Kanton LU fordert zudem, dass die Massnahmen des Bundes zusätzlich die Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten nach saisongerechten Schweizer Produkten berücksichtigen. Der Kanton AG verlangt die Überprüfung der Verfassungskonformität des Begriffs und der Kanton TI die Aufnahme des Begriffs auch in Artikel 2 Absatz 3. Die VKMB kritisiert die Interpretation des Begriffs gemäss Vorschlag der WAK-N Mehrheit.
Geltungsbereich der Landwirtschaft
Sieben Kantone (LU, OW, NW, SG, VS, JU und TG), die SVP und die BDP sowie viele, insbesondere bäuerliche Organisationen fordern die Aufnahme des Begriffs Paralandwirtschaft in Art. 3 Abs. 1 Bst. d (neu) des LwG, da diese Teil der landwirtschaftlichen Aktivität sei. Insbesondere sollen für paralandwirtschaftliche Tätigkeiten SAK-Faktoren festgelegt werden. Diese sollen zur Bestimmung, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe gemäss BGBB vorliegt, berücksichtigt werden. Ein Teil der Befürworter einer Aufnahme des Begriffs Paralandwirtschaft ins LwG verlangt gleichzeitig, dass dafür zu sorgen sei, dass nur ein Teil des landwirtschaftlichen Einkommens aus der Paralandwirtschaft stammt, damit keine Schauhöfe entstehen. ZG und die KOLAS äussern sich explizit gegen eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Art. 3 LwG auf den Begriff Paralandwirtschaft. Der Begriff sei unklar, es würden sich Abgrenzungsfragen insbesondere zur Raumplanung stellen, zudem solle die Landwirtschaftszone nicht weiter geöffnet werden. Der VSGP fordert, dass der Begriff „bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe“ im ganzen LwG durch den Begriff „landwirtschaftliche Betriebe“ ersetzt wird.
Einkommenspolitik
Die Kantone VS und JU, die SVP sowie der SBV, Agora, SBLV und Mutterkuh sehen die in Art. 5 Abs. 2 LwG formulierten Bedingungen erfüllt und fordern den Bundesrat auf, Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation zu ergreifen. Der Kanton OW, die BDP sowie Uniterre und mehrere kantonale Bauernverbände vorwiegend aus der Innerschweiz verlangen, dass für die Einkommensbeurteilung nicht nur das beste Viertel der Betriebe herangezogen wird, sondern der Durchschnitt aller Betriebe mit dem Einkommen der übrigen Bevölkerung verglichen wird. Der Kanton FR lässt offen,
welcher Anteil der Betriebe berücksichtigt werden soll, hält aber fest, dass mehr als ein Viertel der Betriebe nachhaltig wirtschaften und ökonomisch leistungsfähig sei. Der SBLV verlangt zudem, dass in Art. 5 Abs. 3 LwG der Passus gestrichen wird, wonach auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen sei.
SP, Grüne sowie VKMB, Agrarallianz, SKS und Pro Natura schlagen vor, den Titel von Art. 5 in
„Nachhaltigkeit“ abzuändern und zwei neue Absätze einzufügen. Darin soll erstens festgelegt werden,
072.10/2009/00749 \ COO.2101.101.5.1071125