Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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dass mit den Massnahmen des Gesetzes eine nachhaltige Landwirtschaft angestrebt wird und zweitens der Bundesrat beauftragt werden, Parameter für alle drei Bereiche der Nachhaltigkeit festzulegen. Der STS und weitere Tierschutzorganisationen fordern, dass in Art. 5 Abs. 1 die Bedingung ergänzt wird, dass die Betriebe nicht nur nachhaltig sondern auch tierfreundlich wirtschaften müssen.

Grundsätze für die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen

Die Kantone AI, VS und JU, SBV, Agora, SBLV, Mutterkuh und fast alle kantonalen Bauernverbände fordern eine Anpassung von Artikel 6 LwG, indem eine verbindliche Indexierung des Betrags für die Zahlungsrahmen gemäss der Entwicklung der Lebenshaltungskosten festgeschrieben werden soll.

SVP und BDP sowie die SMP und regionale Milchverbände verlangen, dass die bestehende Formulierung von Artikel 6 LwG in dem Sinne ergänzt wird, dass im Zahlungsrahmen die Entwicklung der allgemeinen Teuerung berücksichtigt wird. Zudem sollen die Zahlungsrahmen von einem eventuellen Sparprogramm des Bundes ausgeschlossen werden. Dies verlangt auch die BDP.

3.3 Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz

3.3.1 Qualität, Absatzförderung und Marktentlastung

Zwölf Kantone (UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AI, GR, TG), die LDK und die KOLAS begrüssen explizit die Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie.

Von den politischen Parteien befürworten die SVP, die CVP und die Grünen die Qualitätsstrategie. Die Grünen unterstützen ausserdem eine Qualitätsproduktion ohne GVO. Den Grünliberalen zufolge sollte die Rolle des Staates im Bereich der Qualitätsstrategie rein subsidiär bleiben und die hohen Grundanforderungen an die Landwirtschaft (Umwelt, Tierwohl) sollten beibehalten werden. Laut der EDU ist eine Definition des Qualitätsbegriffs nötig, da sich dieser aus zwei Aspekten zusammensetzt: der Qualität der Produktionsmittel, die in den Zuständigkeitsbereich des Staates fällt, und der Qualität der auf dem Markt angebotenen Agrarprodukte. Letztere liege in der Verantwortung der verschiedenen

Marktakteurinnen und -akteure; die Rolle des Staates sei subsidiär.

Die Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie stösst auf breite Unterstützung bei den land- und weinwirtschaftlichen Organisationen, darunter der SBV, Bio Suisse, IP-Suisse, AMS, die SMP, Proviande, die Tierschutzorganisationen und Agridea. Die SMP,

die VMI, Emmi, der SFF und die FIAL kritisieren jedoch die Ausdehnung der Qualitätsstrategie auf die gesamte Lebensmittelkette. Der SGV und Jardin Suisse sind der Ansicht, dass sich die Stützungsmassnahmen des Staates ausschliesslich auf landwirtschaftliche Tätigkeiten beschränken sollten, um jede Art von Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Coop und Bell bestehen darauf, dass eine Qualitätsstrategie nur dann akzeptabel sei, wenn sie keine interventionistischen und marktverzerrenden Massnahmen beinhalte.

Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit

Acht Kantone (BE, LU, SZ, OW, NW, AR, TI, GE) sowie die LDK, die KOLAS und die Grünen befürworten ausdrücklich die neue Ausrichtung von Artikel 11 LwG, die eine Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit vorsieht. Die SP, die Grünen, der SBV, Bio Suisse, die SMP, Mutterkuh Schweiz, die FIAL und die weinwirtschaftlichen Organisationen sind der Ansicht, dass den bestehenden Konzepten zur Qualitätsförderung dieselbe Unterstützung zukommen sollte wie den neuen Massnahmen. Dem SBV, Mutterkuh Schweiz, Suisseporcs und den weinwirtschaftlichen Organisationen zufolge sollten Qualität und Nachhaltigkeit nicht kumulativ gefördert werden, da der Nachhaltigkeitsbegriff nicht ausreichend definiert sei. Der SBV, Mutterkuh Schweiz, Suisseporcs, die weinwirtschaftlichen Organisationen sowie SwissBeef und GalloSuisse sind der Meinung, die Massnahmen zur Verbesserung des Einkommens der Bauernfamilien sollten Teil des Nachhaltigkeitskonzepts sein.

Aus der Sicht von Swisscofel, Swisspatat und den Tierschutzorganisationen können die Produzentinnen und Produzenten nicht zugleich Koordinatoren und Hauptbegünstigte der Unterstützungsmassnahmen sein, da die Strategie entlang der gesamten Lebensmittelkette verfolgt und umgesetzt wird.

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