Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/148: Anhörung zu den Änderungen der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) · 7 Seiten
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Strukturverbesserungsverordnung
1.5 Auswirkungen
1.5.1 Bund
Die vorgesehenen Änderungen haben keine personellen Auswirkungen. Die Investitionskredite können gezielter bewirtschaftet und eingesetzt werden.
1.5.2 Kantone
Die Auswirkungen bei den Kantonen sind analog zu denjenigen des Bundes.
1.5.3 Volkswirtschaft
Mit der vorgesehenen Unterstützung von Pilzproduktionsbetrieben und anderen Spezialbetrieben des Pflanzenbaus sowie der verbesserten Unterstützung der Fischerei wird insbesondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe gestärkt. Die EU kennt ebenfalls Förderinstrumente, so dass sich eine verbesserte Stützung im Sinne gleich langer Spiesse aufdrängt.
1.6 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.
1.7 Inkrafttreten
Die Änderungen sollen auf den 1. Juli 2011 in Kraft treten.
1.8 Rechtliche Grundlagen
Rechtgrundlagen bilden Artikel 87 – 112 LwG