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Vernehmlassung 2010/19: Änderung der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) · 14 Seiten
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Anhang 2.1
Einteilung der Mikroorganismen in Gruppen
Verweis
(Art. 4 Abs. 1)
Abs. 1 Bst. jbis, k, lbis, m, n und r
1 Mikroorganismen sind aufgrund ihrer schädigenden Eigenschaften für die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer, namentlich nach den folgenden Kriterien, in eine Gruppe einzuteilen:
jbis. Mutagenität;
k. Virusproduktion und Virusausscheidung bei Zelllinien;
lbis. potenzielle Kontamination mit pathogenen Mikroorganismen;
m. bei zu transferierenden Nukleinsäuresequenzen: Funktion der gentechnischen Veränderungen, Reinheits- und Charakterisierungsgrad;
n. Eigenschaften von Vektoren, insbesondere betreffend Replikationsfähigkeit, Wirtsspezifität, Vorhandensein eines Transfersystems, Mobilisierbarkeit und eigenständige Infektiosität;
r. Verfügbarkeit geeigneter Techniken, um den betroffenen Mikroorganismus zu erfassen, nachzuweisen, zu identifizieren, zu überwachen und zu bekämpfen.