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Vernehmlassung 2010/19: Änderung der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) · 14 Seiten

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Anhang 2.1

Einteilung der Mikroorganismen in Gruppen

Verweis

(Art. 4 Abs. 1)

Abs. 1 Bst. jbis, k, lbis, m, n und r

1 Mikroorganismen sind aufgrund ihrer schädigenden Eigenschaften für die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer, namentlich nach den folgenden Kriterien, in eine Gruppe einzuteilen:

jbis. Mutagenität;

k. Virusproduktion und Virusausscheidung bei Zelllinien;

lbis. potenzielle Kontamination mit pathogenen Mikroorganismen;

m. bei zu transferierenden Nukleinsäuresequenzen: Funktion der gentechnischen Veränderungen, Reinheits- und Charakterisierungsgrad;

n. Eigenschaften von Vektoren, insbesondere betreffend Replikationsfähigkeit, Wirtsspezifität, Vorhandensein eines Transfersystems, Mobilisierbarkeit und eigenständige Infektiosität;

r. Verfügbarkeit geeigneter Techniken, um den betroffenen Mikroorganismus zu erfassen, nachzuweisen, zu identifizieren, zu überwachen und zu bekämpfen.