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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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tia mit Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit in jenen Fällen, in denen dies aus Sicht der Landeskommunikation sinnvoll ist.

– In der Entwicklungszusammenarbeit werden lokale Kulturprojekte als Teil der nachhaltigen Entwicklung in den Partnerländern und Schwerpunktregionen unterstützt. Zudem fördert das EDA den Zugang von Kulturschaffenden aus dem Süden und dem Osten zum Kulturmarkt und zu Veranstaltern in der Schweiz und zum Schweizer Publikum.11

– Zusätzlich zur Durchführung von eigenen Kulturaktivitäten achtet das EDA insbesondere auf die Kohärenz der Kulturaussenpolitik als Teil der Schweizer Aussenpolitik.

Die Akteure der Kulturpolitik des Bundes im Ausland agieren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Zielsetzungen autonom. Die Koordination auf strategischer Ebene erfolgt in der vom EDA geleiteten Arbeitsgruppe Pentapartite, die Grundsätze der operativen Zusammenarbeit sind in Vereinbarungen geregelt, welche Pro Helvetia zwischen 2001 und 2005 mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), PRS und KKA abgeschlossen hat.12

Auf den 1. Januar 2012 werden die einzelnen Vereinbarungen durch eine neue Zusammenarbeitsvereinbarung EDI-EDA auf der Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen ersetzt. Die Verabschiedung der angestrebten revidierten Zusammenarbeitsvereinbarung liegt in der Kompetenz von EDI und EDA.

Die bilaterale Kulturkooperation stützt sich auf das Netz der diplomatischen Vertretungen sowie auf das Aussenstellennetz und die Länderprogramme von Pro Helvetia. Die Schweiz hat zudem eine Reihe technischer Abkommen in spezifischen, der direkten Zuständigkeit des Bundes unterstellten Bereichen wie Film oder Kulturgütertransfer abgeschlossen.

Auf multilateraler Ebene engagiert sich die Schweiz insbesondere im Rahmen der UNESCO und des Europarates. Sie hat fast alle kulturrelevanten Übereinkommen dieser beiden Organisationen ratifiziert und beteiligt sich am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA. Seit 2009 hat sie einen Sitz im Welterbekomitee der UNESCO.

1.1.2.3 Finanzierung der Kulturförderung

In der Schweiz ist es vor allem die öffentliche Hand, die kulturelle Projekte und Institutionen in massgeblicher Weise fördert. 2010 publizierte das Bundesamt für Statistik (BFS) – erstmals seit 2003 – aktuelle Zahlen zur öffentlichen Kulturförderung.13 Im Stichjahr 2007 beliefen sich die Kulturausgaben der öffentlichen Hand auf total 2,24 Milliarden Franken. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind die Gemeinden und die Kantone: Knapp die Hälfte der Mittel (rund 46 Prozent oder 1,03 Milliarden Franken) entfällt auf die Gemeinden, wobei der Grossteil der kom-

11 Vgl. Strategische Ausrichtung der DEZA im Bereich «Unterstützung von Kunstschaffenden aus dem Süden und Osten und Förderung des Kulturaustauschs» 2010–2015 (www.deza.admin.ch).

12 Vgl. für Details: «Evaluation Pro Helvetia», Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom 18. Mai 2006 (BBl 2006 9196 ff.).

13 Bundesamt für Statistik: Öffentliche Ausgaben für Kultur in der Schweiz, 1990–2007 – Beiträge des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, Neuchâtel 2010.