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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Finanzen

Vergleich zum Budget 2011

Das Budget des BAK zur Umsetzung der Sprach- und Verständigungspolitik beläuft sich 2011 auf 12,5 Millionen Franken.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf das SpG (in Mio. Franken, gerundet, vgl. Ziff. 3)

2012 2013 2014 2015 2012–2015

Förderung von Kultur und 2,3 2,4 2,4 2,5 9,6 Sprache im Tessin

Förderung von Kultur und 4,7 4,8 4,8 4,9 19,2 Sprache in Graubünden

Verständigungsmassnahmen 5,6 5,7 5,8 5,9 22,9

Total 2012–2015 12,6 12,8 13,0 13,2 51,7

2.1.3.2 Musikalische Bildung

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen

2005 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Musikalische Bildung in der Schweiz» (Musikbildungsbericht). Der Bericht enthält eine Auslegeordnung zur aktuellen Situation der musikalischen Bildung in der Schweiz. Mangels Rechtsgrundlage konnten die im Musikbildungsbericht erwähnten Vorschläge bisher nur sehr beschränkt umgesetzt werden. Die Förderung der musikalischen Bildung durch den Bund beschränkt sich heute im Wesentlichen auf die Unterstützung verschiedener Jugendorchester durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), gestützt auf das Jugendförderungsgesetz vom 6. Oktober 198944 Diese unbefriedigende Situation hat sich mit Verabschiedung des KFG geändert:

Der neue Artikel 12 KFG ermächtigt und verpflichtet den Bund, in Ergänzung zu kantonalen und kommunalen Bildungsmassnahmen die musikalische Bildung zu fördern. Unter den Begriff der musikalischen Bildung im Sinne von Artikel 12 KFG fallen Massnahmen, die Kinder und Jugendliche beim Erwerb und bei der Entwicklung ihrer musikalischen Kompetenzen im ausserschulischen Bereich unterstützen.

Aus dem Musikbildungsbericht wird deutlich, dass die heutige ausserschulische Musikbildung einige Lücken und Schwächen aufweist, zu deren Verbesserung der Bund kraft Artikel 12 KFG beitragen kann und soll. Zur Förderung des aktiven Musizierens von Kindern und Jugendlichen sind Festivals jeglicher Art und Stilrichtung, wie etwa das Schweizerische Jugendmusikfestival, nationale Jugendorchester

44 Die Finanzhilfen werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ausgerichtet, gestützt auf das Jugendförderungsgesetz vom 6. Oktober 1989 (SR 446.1). Zu weiteren Einzelheiten vgl. Botschaft vom 4. Dezember 2009 zur Volksinitiative «jugend+musik» (BBl 2010 1) sowie Ziff. 2.4 des Musikbildungsberichts.