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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Leseförderung 1,0 1,0 1,0 1,0 4,1

Zugang zum Lesen 2,0 2,0 2,1 2,1 8,2 (Stiftung Bibliomedia)

Bekämpfung des Illettrismus 1,0 1,0 1,0 1,0 4,1

Buch- und Literaturförderung 1,0 1,0 1,0 1,0 4,1

Transversale Themen: 0,4 0,4 0,4 0,4 1,4 E-Book

Total 2012-2015 5,4 5,4 5,6 5,6 21,9

2.1.3.4 Unterstützung der Fahrenden

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen

In der Schweiz leben schätzungsweise 30 000 Personen jenischer Herkunft, doch nur noch rund 3 000 als Fahrende. In ihrer grossen Mehrheit leben sie im Winter auf ihrem Standplatz, vom Frühjahr bis Herbst sind sie aber «auf der Reise», machen auf Durchgangsplätzen Station und besuchen von dort aus ihre Kunden.

Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten49 hat die Schweiz die schweizerischen Fahrenden als eine nationale Minderheit anerkannt. Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Bedingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies gilt namentlich für die jenische Sprache, die der Bund mit der Ratifizierung der Europäischen Charta vom 5. November 1992 der Regional- oder Minderheitensprachen50 als territorial nicht gebundene Sprache der Schweiz erklärt hat. Durch sein Engagement für die Fahrenden leistet der Bund einen Beitrag zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt der Schweiz.

Die schweizerischen Fahrenden kommen als anerkannte Minderheit in den Genuss von spezifischen Förderungsmassnahmen. Dabei haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die sesshafte Bevölkerung. Namentlich üben sie politische Rechte aus, bezahlen Steuern, leisten Militärdienst und halten sich an die Vorschriften, die die Ausübung ihrer Gewerbe regeln.

Seit 1986 richtet der Bund jährliche Bundesbeiträge an den Dachverband der schweizerischen Fahrenden, die «Radgenossenschaft der Landstrasse», aus. 1997 hat der Bund gestützt auf das Bundesgesetz51 vom 7. Oktober 1994 betreffend die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» die gleichnamige Stiftung mit einem Stiftungskapital von 1 Million Franken gegründet. Zudem werden der Stiftung

49 SR 0.441.1; Botschaft vom 19. November 1997 über das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, BBl 1998 1293.

50 SR 0.441.3; Botschaft vom 25. November 1996 über die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, BBl 1997 I 1165.

51 SR 449.1