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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Ziele

Der Bund führt die Unterstützung der Stadt Bern für ein breites, ihrer Stellung als Bundeshauptstadt angemessenes Kulturangebot fort. Mittelfristig ist die Verwendung des Bundesbeitrages zu überprüfen.

Massnahmen

Die Ziele 2012–2015 sollen durch folgende Massnahmen erreicht werden:

– Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung mit der Stadt Bern für die Jahre 2012–2015, wobei die Leistungsbereiche (Beitrag an Betriebsfinanzierungen sowie kulturelle Vorhaben und Projekte) grundsätzlich dieselben wie für die Periode 2010–2011 sein werden;

– ab 2014 Beginn der Diskussionen mit der Stadt Bern zur Mittelverwendung im Hinblick auf die neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Stadt Bern.

Finanzen

Vergleich zum Budget 2011

Das Budget des BAK zur Ausrichtung einer Finanzhilfe an die Stadt Bern beläuft sich 2011 auf 1 Million Franken.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 18 KFG (in Mio. Franken, gerundet, vgl. Ziff. 3)

2012 2013 2014 2015 2012–2015

Beitrag an die Stadt Bern 1,0 1,0 1,0 1,0 4,0

2.1.3.6 Übrige Bereiche ohne Zahlungsrahmen: Schweizerschulen im Ausland

Wie in der Botschaft vom 8. Juni 2007 zum KFG53 dargelegt, wird die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland – zumindest vorderhand – nicht ins KFG integriert, sondern über normale Voranschlagskredite gesteuert. Die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stützt sich auf ein eigenes Bundesgesetz54, das gegenwärtig in Erfüllung der Motion 09.3974 einer Totalrevision unterzogen wird. Für die Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland sind für 2012 20,3 Millionen Franken im Finanzplan veranschlagt.

53 BBl 2007 4839 f.

54 SR 418.0