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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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erfolgt wiederum in Zusammenarbeit mit qualifizierten Veranstaltern (Bühnen, Festivals, Ausstellern, Verlagen), hauptsächlich im Inland.

Für die Nachwuchsförderung sind jährlich 2 Millionen Franken im Budget von Pro Helvetia vorgesehen. Damit lassen sich zweifellos einige Talente gezielt fördern. Wer jedoch an der Spitze ernten will, muss in der Breite säen. Mit einer Aufstockung der Finanzmittel für die Nachwuchsförderung könnten mehr Talente über längere Zeit und mit wirkungsvolleren Massnahmen unterstützt werden.

Kunstvermittlung

Dem Thema Kunstvermittlung widmet die Stiftung in der laufenden Periode einen Schwerpunkt: Aus der Vielfalt theoretischer Ansätze und Erfahrungen auf kommunaler Ebene sollen die effektivsten ausgewählt und gemeinsam mit Städten und Kantonen erprobt werden. Erklärtes Ziel ist die Professionalisierung der ausserschulischen Vermittlungsarbeit sowie die Bereitstellung von Instrumenten für die Konzeption wie die Beurteilung von Vermittlungsprojekten für Förderer und Institutionen.

Trotz gesetzlichem Auftrag wird die Stiftung ab 2012 ihr Engagement in der Kunstvermittlung gegenüber der aktuellen Periode reduzieren. Pro Helvetia wird sich auf eine subsidiäre Rolle zurückziehen und ausschliesslich beispielhafte Projekte unterstützen, die der Weiterentwicklung der Kunstvermittlung sowie der Sensibilisierung der Bevölkerung dienen. Hingegen wird Pro Helvetia bei der Beurteilung von Projekten den Vermittlungsanteil stärker gewichten. Sie will damit sicherstellen, dass die Produzenten von Kunst das Publikum nicht aus den Augen verlieren.

Förderung des künstlerischen Schaffens

Die Förderung des künstlerischen Schaffens erfolgte bisher in erster Linie durch Werkbeiträge an Komponisten und Schriftsteller sowie durch Projektbeiträge an Theater- und Tanzensembles. Dazu kamen Projektaufträge und Ausschreibungen im Rahmen von Programmen. Diese Instrumente haben sich bewährt, das KFG nimmt sie in Artikel 20 KFG auf. Sie werden immer auf Ausschreibung gesprochen, ab 2012 auch für Werke der Kunst, des Designs und der Photographie.

Werkbeiträge führen die Nachwuchsförderung weiter und werden von der Stiftung nur Kulturschaffenden gewährt, die sich durchgesetzt haben. Sie gewährleisten die Kontinuität des künstlerischen Schaffens unabhängig von den Launen des Marktes und stehen meist am Anfang neuer Werke – Werke, welche dann im Rahmen des Austauschs durchs Land oder über die Grenze reisen.

Kulturaustausch im Inland

Der Kulturaustausch im Inland stärkt den Zusammenhalt. Dieser Gedanke leitete den Bundesrat, als er 1939 Pro Helvetia ins Leben rief. Er findet sich im KFG wieder. Die Stiftung wird auch künftig die Beteiligung von Kulturschaffenden aus verschiedenen Kulturen der Schweiz an Projekten und Veranstaltungen favorisieren. Nur in der direkten Begegnung lassen sich Brücken bauen. Das gilt für Ausstellungen, Theater-, Tanz- und Musikfestivals, Konzertreihen, literarische und wissenschaftliche Übersetzung, welche die Stiftung auf Anfrage unterstützt. Neu dazu kommt die Unterstützung von Projekten im Bereich Photographie.

Als positiv für den Zusammenhalt haben sich sowohl der Schwerpunkt «Übersetzung» mit dem Projekt «Moving Words» (2008–2011) als auch die thematischen