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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Ziele

Im Kern besteht die Tätigkeit von Pro Helvetia in der Unterstützung von Aktivitäten aus Kunst, Musik, Literatur, Theater, Tanz und populärer Kulturwissenschaft, gestützt auf Gesuche. Dieses Portfolio wird die Stiftung in die Zukunft mitnehmen. Die Knappheit der Mittel und der Einbezug neuer Aufgaben werden allerdings zu Umschichtungen und zu Verzichten führen. Daraus ergeben sich für die erste Finanzierungsperiode nach Inkraftsetzung des KFG folgende Ziele:

– Der per Anfang 2012 erneuerte Stiftungsrat wird eine neue, kohärente Förderungspolitik formulieren, welche die neuen Aufgaben (vgl. Ziff. 1.1.3.2) integriert und Verzichte festlegt. Ins Zentrum rückt die Förderung der kulturellen Vielfalt. Die Stiftung führt die Förderung der Volkskultur weiter und schafft Instrumente für eine wirkungsvolle Unterstützung des Nachwuchses in allen Bereichen.

– Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten künstlerischen Schaffens sowie der Verbreitung und Vermittlung von Kultur. Einen erste Schritt in diese Richtung hat Pro Helvetia mit dem Programm «GameCulture» getan. Dieses Potential muss die Stiftung nutzen, um den Zugang zu Kunst und Kultur zu erleichtern bzw. jene Bestrebungen zu stärken, welche Kunst und Kultur ihren selbstverständlichen Platz in der Gesellschaft zuweisen. Auch knappe Mittel dürfen die Zukunftsorientierung der Kulturförderung nicht behindern.

– Die Verschiebungen auf der Weltbühne veranlassen die Stiftung, den Austausch mit Russland zu stärken und die langfristigen kulturellen Beziehungen zu festigen.

– Die Stiftung optimiert die internen Abläufe und vertieft die Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Bundesstellen. Aus ihrer Autonomie leitet sie die Verpflichtung ab, ihre Kenntnisse und Kontakte zahlreichen Partnern zur Verfügung zu stellen.

Massnahmen

Das KFG bezeichnet vier Aufgaben für Pro Helvetia: Nachwuchsförderung (Art. 11 KFG, neu, bisher Aufgabe BAK), Kunstvermittlung (Art. 19 KFG), Förderung des künstlerischen Schaffens (Art. 20 KFG) sowie Kulturaustausch (Art. 21 KFG); bei letzterem unterscheidet die Stiftung zwischen Inland und Ausland sowie Kulturinformation.

Nachwuchsförderung

Nachwuchsförderung dient dem «Erwerb und der Vertiefung der beruflichen Erfahrung” (KFG) und spielt auf drei Ebenen: Identifikation der Talente, Entfaltung ihres Potentials, Konfrontation mit einer kritischen Öffentlichkeit. Laufbahnförderung betreibt die Stiftung bereits in den darstellenden Künsten. Sie ist auf mehrere Jahre ausgerichtet und baut auf Talente mit internationalem Potential.

Für die Identifikation wird Pro Helvetia mit Kunsthochschulen, Festivals, Wettbewerbsveranstaltern und ähnlichen Selektionsmechanismen aus allen Kulturbereichen zusammenarbeiten. Der Entfaltung des Potentials dienen Atelieraufenthalte, Arbeitsaufenthalte bei Meistern sowie Werkbeiträge für erste Werke. Die Präsentation