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Vernehmlassung 2010/29: Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) · 5 Seiten
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Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST)
vom
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 2 Absatz 7 und 7 Absatz 6 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 20101 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen
Verkehr (BGST),
verordnet:
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Mindestvoraussetzungen für den Einsatz der Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, deren Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden sowie die Aufsicht durch das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Art. 2 Begriffe
In dieser Verordnung bedeuten:
a. Sicherheitsfirma: private Organisation nach Artikel 5 Absatz 3 BGST;
b. Sicherheitspersonal: Angestellte des Sicherheitsdienstes oder der Transportpolizei.
Art. 3 Anwendbares Recht
Auf die Anwendung von körperlicher Gewalt, Hilfsmitteln oder Waffen sind das Zwangsanwendungsgesetz vom 20. März 20082 und die Zwangsanwendungsverordnung vom 12. November 20083 anwendbar.
SR ..........
1SR ...; AS 2010 ...
2SR 364