Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/50: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung) · 14 Seiten

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4.7 Statistische Erhebungen

Während die FDP die Meinung vertritt, der zusätzliche Aufwand für die vorgesehenen statistischen Erhebungen stehe in keinem Verhältnis zu den daraus resultierenden Erkenntnissen, und drei Kantone (GE, TG, VS) von einem erheblichen administrativen Aufwand ausgehen, geben andere Vernehmlassungsteilnehmende zu bedenken, dass mit der Beschränkung auf bewilligungspflichtige Betreuungsverhältnisse fraglich erscheine, ob diese statistischen Erhebungen noch einen Sinn machen, würden doch zu viele Betreuungsverhältnisse erst gar nicht von der Statistik erfasst (AG, AI, AR, BL, BS, FR, UR; SODK, TF-CH). Die SKG äussert diesbezüglich Bedauern, während Int die Wichtigkeit statistischer Erhebungen hervorhebt, die nötig seien, um das Kindeswohl und die Kinderrechte im Bereich der Fremdunterbringung verbessern zu können. Daher wird die Einführung einer Statistik unter Einbezug aller formalisierten Betreuungsverhältnisse, unabhängig von einer Bewilligungspflicht (net), bzw. der Einbezug aller Betreuungsverhältnisse ab 10 Stunden pro Woche (SGB) gefordert, um aussagekräftige Statistiken zu gewährleisten. Auch mit Blick auf die Umsetzung der Empfehlung des Kinderrechtsausschusses werde eine Grundlage für umfassende statistische Erhebungen im Pflegekinderbereich erwartet (KrCH). Die UNESCO plädiert dafür, dass statistische Erhebungen entweder richtig, d.h. inklusive der nicht bewilligungspflichtigen Betreuungsverhältnisse, erfolgen oder gar nicht durchgeführt werden.

4.8 Aufteilung in zwei Verordnungen

Um zu gewährleisten, dass beiden Bereichen, der familienergänzenden Tagesbetreuung und der familienersetzenden Vollzeitbetreuung, vollumfänglich Genüge getan werden könne, und um eine vollständige Trennung der beiden Bereiche zu erreichen, empfehlen oder fordern gar verschiedentlich Vernehmlassungsteilnehmende eine Aufteilung der beiden Bereiche und deren Regelung in zwei Verordnungen (JU, NE; GRÜNE, CUR, EKFF, EmK, Int, K&F, PKAS, SKG, SSV, SVAMV, SVEO, TF-CH). Einige Vernehmlassungsteilnehmende deuten eine Trennung der beiden Bereich auch nur an (BL, BS, NW, SH, UR; SODK). Lediglich die SP spricht sich explizit gegen eine Trennung aus.

4.9 Einsetzung einer Expertenkommission

Um die fachlichen Mängel des VE-2010 zu beheben, empfehlen 7 Kantone, 2 Parteien und 16 Organisationen die Einsetzung einer Expertenkommission (BL, BS, GE, GR, SO, UR, ZG; CVP, SP; b+b, EKFF, EKKJ, Int, KiTaS, K&F, kvS, net, KrCH, PKAS, PF, ProJu, SGB, SODK, SVAMV, TF-CH).