Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/50: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung) · 14 Seiten

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3 Allgemeine Stellungnahmen zum Vorentwurf

3.1 Revisionsbedürftigkeit der PAVO und Stossrichtung

Die Revisionsbedürftigkeit der geltenden Pflegekinderverordnung (PAVO) wird von der überwiegenden Zahl der Teilnehmenden anerkannt. Lediglich die KOKES regt an, von der Totalrevision der PAVO abzukommen und sich im Rahmen eines neu zu startenden Revisionsprozesses auf eine wirksame Teilrevision der PAVO zu beschränken.

Auch die grundsätzliche Stossrichtung der Neuregelung wird mehrheitlich befürwortet.

3.2 Zustimmung

Nur wenige Vernehmlassungsteilnehmende haben Zustimmung zum VE-2010 signalisiert (NE; nw, ProFilia, SBLV, SBV, VFG). Drei weitere Organisationen äussern sich grundsätzlich zustimmend und melden nur geringfügigen Änderungsbedarf an (SGF, SKI, S&E).

3.3 Zustimmung mit Änderungsvorschlägen

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende schlagen Änderungen am VE-2010 in unterschiedlichem Umfang vor, ohne den Entwurf explizit abzulehnen. Dazu zählen 15 Kantone (AG, AI, FR, GE, GL, JU, NW, OW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, VS), 2 Parteien (EVP, SP) und 14 Organisationen (as, CUR, EmK, GeCoBi, kvS, PF, SA, SEA, SKG, SSV, SVBB, SVEO, UNESCO, UniLa).

3.4 Ablehnung mit Änderungsvorschlägen

Aus teilweise sehr unterschiedlichen Gründen lehnen insgesamt 10 Kantone (AR, BE, BL, BS, GR, LU, SO, TG, ZG, ZH), 5 Parteien (CSP, CVP, FDP, GRÜNE, SVP) und 19 Organisationen (b+b, EKFF, EKKJ, GeCoBi, Int, KiTaS, KOKES, KrCH, KsCH, K&F, net, PKAS, ProJu, SGB, SGV, sgv-usam, SODK, SVAMV, TF-CH) den VE-2010 ab. Die Mehrheit der ablehnenden Kantone erachtet hauptsächlich die Regelungsdichte als zu hoch und die Umsetzbarkeit der Verordnung als schwierig bis unmöglich. Zudem wird kritisiert, dass der VE-2010 dem Schutz der vollzeitlich betreuten Kinder zu wenig Rechnung trage. Einige der ablehnenden Parteien erachten den VE-2010 als keine vernünftige Regelung (CSP, CVP), gar als praxisfremd (FDP) oder weisen den Entwurf aufgrund von Rückschritten in der Qualitätssicherung zurück (GRÜNE). Die Mehrheit der Organisationen lehnt den VE-2010 hauptsächlich deswegen ab, weil dieser grosse Mängel bezüglich der Qualitätssicherung und des Kindesschutzes aufweise, die Umsetzbarkeit fraglich, ja der Entwurf sogar zweckuntauglich sei (KsCH, KOKES, ProJu) und der Aufbau des Entwurfs Mühe mache, sich zurechtzufinden (b+b). Im Gegensatz dazu stehen andere Vernehmlassungsteilnehmende der Professionalisierung skeptisch gegenüber und lehnen den Entwurf als zu bürokratisch ab (SVP; sgv-usam).