Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/62: Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand · 9 Seiten
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4.2 Mindestlimiten zur Bestimmung des Aufwands
4.2.1 Zustimmung
15 Kantone (AI, BL, BE, FR, GL, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH), die FDK, die FDP, der SBV, der SGemV, die SAB, Treuhand Suisse, Treuhand Kammer, MW, FRI, Travail Suisse und die Berner KMU stimmen den vorgeschlagenen Massnahmen zu.
GR fordert, dass es den Kantonen freigestellt ist, eine Mindeststeuerleistung statt einer Mindestbemessungsgrundlage festzulegen.
4.2.2 Verschärfungen
Es werden folgende weitergehende Verschärfungen bei den Mindestlimiten gefordert:
Bemessungsgrundlage
LU und die EVP fordern eine Mindestbemessungsgrundlage von 600'000 Franken. Die SPS fordert eine Mindestbemessungsgrundlage von 800'000 Franken.
Die Grünen und der SGB verlangen eine deutlich höhere Mindestbemessungsgrundlage als die vom Bundesrat vorgeschlagene.
Mietwert resp. Mietzins.
BS, EVP und ZVDS fordern eine Verdoppelung der Mindestlimite auf das 10-fache des Mietwerts resp. des Mietzinses.
Die SPS fordert als Mindestlimite das 12-fache des Mietwertes resp. des Mietzinses und das 5-fache des Pensionspreises. Die EVP fordert das 4-fache des Pensionspreises.
Der SBV fordert, dass beim Mietwert der schweizerische Durchschnitt gilt.
Verbindliche Regelung für die Kantone
5 Kantone (AG, BS, GE, OW, SG), die CVP und der ZVDS fordern, dass auch den Kantonen die Mindestbemessungsgrundlage von 400'000 Franken vorgeschrieben wird, die EVP fordert eine Mindestbemessungsgrundlage von 600'000 Franken.
Weitere Voraussetzungen
• AG und die SPS fordern im DBG und StHG die Festsetzung eines Mindestalters als Vor-
aussetzung für die Gewährung der Aufwandbesteuerung
• Keine Erwerbstätigkeit im In- und Ausland (SPS)
• Periodische Kontrollrechnung bez. der Anwendung in den Kantonen sowie jährliche Be-
richterstattung an die Eidg. Räte durch die ESTV (SPS)
• Die Lebenshaltungskosten von Kindern in ausländischen Internaten müssen berücksich-
tigt werden (GR, economiesuisse)
4.2.3 Abschwächungen
Es werden folgende Abschwächungen bei den Mindestlimiten resp. Abfederungen gefordert:
Bemessungsgrundlage
• Der Mindestbetrag von 400'000 Franken ist zu hoch. Er berücksichtigt die kantonalen
Besonderheiten nicht (JU, SVDS, Info Chambres VD).
• Der Mindestbetrag für die Bemessungsgrundlage sollte höchstens 300'000 Franken
(VD), resp. 200'000 Franken betragen (CP, Association vaudoise des Banques).
• Die Kantone sollen den Mindestbetrag selbst festsetzen können, wobei der Unterschied
zum Bundesbetrag nicht zu hoch sein sollte (PLR GE, economiesuisse, SBVg)
• VS fordert in DBG und StHG statt einem Mindestbetrag für die Bemessungsgrundlage
einen Mindeststeuerertrag für Bund, Kanton und Gemeinden von 90'000 Franken.