Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/62: Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand · 9 Seiten

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Der Bundesrat schlug daher vor, die Voraussetzungen für die Anwendung der Aufwandbesteuerung im Sinne der Vorschläge der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) wie folgt zu modifizieren:

1. Als Mindestlimite für den weltweiten Aufwand soll bei der direkten Bundessteuer und der

kantonalen Steuer das Siebenfache des Mietwerts resp. des Eigenmietwerts (Verkehrswert) oder das Dreifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung festgelegt werden.

2. Bei der direkten Bundessteuer soll zudem eine minimale Bemessungsgrundlage von

400'000 Franken festgelegt werden; die Kantone sollen ebenfalls einen Mindestbetrag festlegen, sind aber bei dessen Höhe frei.

3. Die Kantone sollen verpflichtet werden, bei der Aufwandbesteuerung auch die Vermö-

genssteuer abzugelten. Die Umsetzung wird den Kantonen überlassen.

4. Für Altfälle soll eine Übergangsfrist von 5 Jahren festgelegt werden.

Weiter schlug der Bundesrat vor, den Geltungsbereich der Aufwandbesteuerung auf ausländische Staatsangehörige zu beschränken. Die heutige Regelung, wonach auch Schweizer Bürger, die erstmals oder nach zehnjähriger Landesabwesenheit in der Schweiz Wohnsitz nehmen, im Zuzugsjahr auf Antrag hin nach dem Aufwand besteuert werden, ist in der Praxis von geringer Bedeutung. Dies deshalb, weil im Folgejahr zwingend ordentlich veranlagt werden muss.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Verschärfung der Aufwandbesteuerung zwecks besserer Akzeptanz (Grundsatz)

4.1.1 Zustimmung

Alle Kantone, die FDK, die CVP, die FDP, die PLR GE, die PLR VD, economiesuisse, SBVg, SBV, SGemV, sgv, Treuhand Suisse, Treuhand-Kammer, Travail.Suisse, FRI, SAB,

ZVDS/SVDS, FER, CCiG, CVCI, Info Chambres, Berner KMU und MW sprechen sich für die Beibehaltung der Aufwandbesteuerung aus, halten aber (mit Ausnahme von JU) eine Verschärfung und Vereinheitlichung der Bestimmungen für notwendig.

BS bedauert, dass die Variante der Abschaffung der Aufwandbesteuerung nicht zur Diskussion gestellt wurde. BS sieht die Aufwandbesteuerung aus grundsätzlichen Überlegungen sehr kritisch an (Verstoss gegen verfassungsrechtliche Grundprinzipien der Besteuerung, Inländerdiskriminierung), begrüsst aber die vorgesehenen Verschärfungen.

ZVDS fordert eine Regelung im StHG, wonach die Kantone einen Anspruch auf Aufwandbesteuerung gewähren müssen.

Begründung

Der Handlungsbedarf wird allseits bejaht. Während jedoch alle Kantone (ausser JU) den vorgeschlagenen Verschärfungen zustimmen und einige Kantone (AG, BS, GE, LU, OW, SG, UR, ZG) und die CVP noch weitergehende Bestimmungen fordern wie höhere Mindestlimiten oder die gleiche (verbindliche) Regelung bezüglich der Mindestlimiten auch für die Kantone, verlangen die FDP, die PLR GE, die PLR VD sowie verschiedene Organisationen und Verbände (economiesuisse, SBVg, SBV, SGemV, sgv, Treuhand Suisse, Treuhand-Kammer, FRI, SAB, ZVDS/SVDS, FER, CCiG, CVCI, Info Chambres, Berner KMU, MW) eine Abschwächung der vorgeschlagenen Änderungen und/oder zusätzliche Massnahmen, die die Schlechterstellung der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb abfedern.

4.1.2 Ablehnung

JU, SVP, CP, Association vaudoise des Banques und FIABCI lehnen eine Änderung der Bestimmungen zur Aufwandbesteuerung ab.