Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/62: Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand · 9 Seiten

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• Die Mindestlimite sollte im Bund und in den Kantonen gleich hoch sein, auch wenn dies

bedeutet, dass die Limite gesenkt werden muss, um kantonalen Besonderheiten entgegenzukommen (CCiG).

Mietwert resp. Mietzins

Die Erhöhung der Mindestlimite wird abgelehnt (PLR GE, economiesuisse, SBVg, sgv, FER, CCiG, Info Chambres, CP, Association vaudoise des Banques).

Verzicht auf Berücksichtigung des weltweiten Aufwands

Die Berücksichtigung des weltweiten Aufwands ist nicht praktikabel, resp. nicht umsetzbar und widerspricht dem der Aufwandbesteuerung zugrunde liegenden Vereinfachungsgedanken. Wie bisher soll nur der Aufwand in der Schweiz berücksichtigt werden (JU, PLR VD,

economiesuisse, Info Chambres, CP, Association vaudoise des Banques)

Zusatzmassnahmen

• Allgemeine Forderung nach zusätzlichen Massnahmen zur Abfederung der durch die

Neuerungen zu erwartenden Schlechterstellung der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb (FDP)

• Steuerliche Förderung der Investitionen (FDP, MW)

• Weiterführung der Aufwandbesteuerung auch nach der Einbürgerung (MW)

4.3 Berücksichtigung Vermögenssteuer / Kontrollrechnung

Berücksichtigung der Vermögenssteuer

JU, PLR VD, PLR GE, SBVg, sgv, FER, CVCI, Info Chambres, CP und Association vaudoise des Banques lehnen die Verpflichtung der Kantone zur Berücksichtigung der Vermögenssteuer ab, da dies dem der Aufwandbesteuerung zugrunde liegenden Vereinfachungsgedanken widerspreche. Artikel 6 Absatz 4 VE-StHG sei zu streichen.

Festlegung der Bemessungsgrundlage für das Vermögen im StHG

AG und UR resp. ZVDS/SVDS fordern, dass im StHG als Mindestgrösse für die Festlegung des Vermögens das 10-fache des steuerbaren Einkommens, resp. das 20-fache des Aufwands verankert wird.

Die Grünen und der SGB fordern, dass im Bundesrecht festzuhalten sei, dass sich die Festlegung der Bemessungsgrundlage für das Vermögen an dem im Kanton geltenden Recht für ordentlich Besteuerte orientieren soll.

Kontrollrechnung

18 Kantone (BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZH) und die FDK weisen auf Ungereimtheiten bei Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d VE-StHG hin und schlagen einen neuen Gesetzestext vor.

Bei der Kontrollrechnung ist in Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer 3 VE-DBG auf die Kapitalerträge aus schweizerischen Quellen abzustellen (VS).

4.4 Keine Aufwandbesteuerung für Schweizer im Zuzugsjahr

4.4.1 Zustimmung

7 Kantone (AG, AI, BS, BE, FR, GE, GR), die EVP und die Treuhand Kammer sind damit einverstanden, dass Schweizer Bürger nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit im Zuzugsjahr keinen Anspruch auf Aufwandbesteuerung mehr haben.