Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/62: Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand · 9 Seiten
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Begründung
Die Massnahmen stellen eine Steuererhöhung dar, die negative Effekte auf die aktuelle und zukünftige Beschäftigungslage sowie die lokale Wirtschaft, insbesondere die KMU, haben wird. Sie greifen in die Substanz der Aufwandbesteuerung ein und verringern die Attraktivität der Schweiz zugunsten unserer Nachbarn. Es wird eine Abwanderung der Aufwandbesteuerten, der Verlust von Steuererträgen und negative Effekte auf die regionale Wirtschaft der betroffenen Kantone sowie der Verlust der internationalen Glaubwürdigkeit der Schweiz befürchtet.
Die SVP bezweifelt, dass die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen tatsächlich eine Stärkung der Aufwandbesteuerung bewirken. Faktisch werde die steuerliche Unabhängigkeit der Kantone geschwächt und eine massive Erhöhung der Steuereinnahmen für den Staat angestrebt. Beides waren auch Zielsetzungen der Steuerinitiative der SPS, welche am 28. November 2010 vom Volk wuchtig abgelehnt wurde. Die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen dienen primär der Erhöhung der Steuern. Mit der Berücksichtigung des weltweiten Lebensaufwands werde der zentrale Vorteil der Aufwandbesteuerung - das vereinfachte Verfahren - zunichte gemacht und der administrative Aufwand erheblich gesteigert. Gesamthaft betrachtet und im Lichte des deutlichen Volksverdiktes zur Steuerinitiative sei diese Vorlage als völlig verfehlt und unnötig zu betrachten. Es soll den Kantonen überlassen bleiben, ob sie eine Aufwandbesteuerung anbieten wollen und wie sie diese ausgestalten.
4.1.3 Abschaffung der Aufwandbesteuerung
Die SPS, die CSP und die EVP fordern die Abschaffung der Aufwandbesteuerung. Wird dennoch an diesem Institut festgehalten, verlangen die SPS und die EVP weitergehendere Verschärfungen als der Bundesrat.
Die Grünen, der SGB und Travail.Suisse sind zwar grundsätzlich für die Abschaffung der Aufwandbesteuerung, begrüssen aber die vorgeschlagenen Verschärfungen. Die Grünen und der SGB fordern aber höhere Mindestlimiten; Travail.Suisse eine kürzere Übergangsfrist von maximal drei Jahren.
Begründung
Die Besteuerung nach dem Aufwand sei ungerecht und verstosse gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie entlaste durch gezielte Inländerdiskriminierung eine kleine Gruppe auf Kosten der Gesellschaft. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aufwandbesteuerung werde völlig überschätzt. Das illustrieren beispielsweise die Schätzungen im Vernehmlassungsbericht, die aus den Umsätzen bei den Immobilienkäufen der Aufwandbesteuerten direkt einen enormen Wertschöpfungszuwachs ableiten. Die Immobilienkäufe werden zu einem grossen Teil preistreibend gewirkt haben, ohne dass eine Wertschöpfung in auch nur annäherndem Ausmass angefallen wäre. Die Schweiz sei auch ohne die Möglichkeit der Aufwandbesteuerung für hohe Einkommen und Vermögen ein sehr attraktives Land. Selbst wenn die Aufwandbesteuerung abgeschafft würde, könne mit zusätzlichen Steuereinnahmen gerechnet werden. Das zugunsten der Aufwandbesteuerung vorgebrachte Argument, dass die Veranlagung reicher, in der Schweiz wohnhafter Ausländerinnen und Ausländern zu aufwändig sei, weil deren Vermögen über die ganze Welt verstreut ist, sei obsolet. Bei grenzüberschreitenden Steuerrechtsfällen seien vergleichbare komplexe Fragestellungen und Beweisanforderungen nichts Aussergewöhnliches, ohne dass eine vom Gesetz und den Doppelbesteuerungsabkommen abweichende Pauschalbesteuerung erfolgen würde.