Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Die vorgeschlagenen Massnahmen erfüllen die definierten Kriterien weitgehend. Die Massnahmen im Bereich Eigenmittel (einschliesslich des Wandlungskapitals) und Liquidität eignen sich ausgezeichnet zur Risikominderung und zur Krisenprävention. Die Erhöhung der Eigenmittel verringert das Insolvenzrisiko der Banken und damit auch die Systemrisiken. Ausserdem wirkt sich die an die TBTF-Banken erhobene Forderung, ihre Eigenmittel zur Sicherung ihrer Geschäftstätigkeit zu erhöhen, gleichzeitig dämpfend auf ihre Risikobereitschaft aus.
Die Erhöhung der Eigenmittel wirkt stabilisierend und trägt zur Bewältigung exogener Krisenperioden bei. Die Errichtung von Pflichtwandelanleihen (CoCos) dient der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für systemrelevante Banken, mit denen diese ihre Kapitalbasis stärken und das Krisenmanagement verbessern können. In Extremfällen kann das Wandlungskapital während der Umstrukturierungs- oder Liquidationsphase der TBTF-Banken eingesetzt werden.
Die vorgesehene Erhöhung der Eigenmittel und das vorhandene Wandlungskapital spielen auch für die Funktionsfähigkeit und die Effizienz des Finanzsystems eine wichtige Rolle. Diese Massnahmen helfen mit, die Wettbewerbsneutralität wiederherzustellen, indem sie die Verzerrungen korrigieren, die sich aus der systemischen Bedeutung der Grossbanken ergeben; sie tragen ferner dazu bei, die vom heutigen System ausgehenden Fehlanreize für TBTF-Banken (moral hazard) zu minimieren.
Auf den nationalen Wettbewerb wirken sich die vorgeschlagenen Massnahmen positiv aus, da sie die Wiederherstellung der Wettbewerbsneutralität zwischen den systemrelevanten und den übrigen Banken (level playing field) anstreben. Internationale sollten die in der Schweiz vorgeschlagenen Massnahmen mit den in den übrigen Staaten umgesetzten Massnahmen verglichen werden. Auf jeden Fall besteht Einigkeit, dass ein als sicher geltender Finanzplatz gegenüber den anderen Finanzplätzen mittelfristig einen Wettbewerbsvorteil hat.
Die Massnahmen zur Risikoverteilung haben einen direkten Zusammenhang mit der Risikominderung. Die in der neuen Regelung enthaltenen Bestimmungen streben eine Reduktion der Forderungskonzentration der TBTF-Banken gegenüber einer einzelnen Gegenpartei sowie eine Verringerung der gesamten Systemrisiken sowie der operativen Abhängigkeiten zwischen den systemrelevanten und den übrigen Banken an. Mit dem Abbau der operationellen Verbindungen sowie des Forderungsniveaus gegenüber den systemrelevanten Banken nimmt auch die Risikokonzentration ab, und das systemische Risiko sinkt. Sollten die TBTF-Banken eines Tages in Schwierigkeiten geraten, kann das System besser reagieren und weiterfunktionieren. Auch die übrigen Kriterien sind erfüllt (bzw. die Verbesserungsmassnahmen im Bereich Risikoverteilung betreffen sie nicht direkt).
Die organisatorischen Massnahmen sollen die Weiterführung systemrelevanter Funktionen in einer Krisensituation sicherstellen. Sie eignen sich besonders gut für die erleichterte Abwicklung und Restrukturierung systemrelevanter Banken. Ebenso wichtig sind sie aber auch, wenn es darum geht, das Kriterium der Risikominderung zu erfüllen, weil sie zu einer besseren Risikoverteilung zwischen Aktionären, Gläubigern und Bankverantwortlichen beitragen, indem sie die Zwangssanierung und die geordnete Abwicklung systemrelevanter Banken ermöglichen.
Für das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems und die Wettbewerbsneutralität sind diese Massnahmen positiv, da sie von den TBTF-Banken in erster Linie Organisationsformen verlangen, welche die Trennung und Gewährleistung der systemrelevanten Funktionen ermöglichen. Eine Intervention der Aufsichtsbehörde