Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten
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ist erst dann vorgesehen, wenn die vorgeschlagenen Massnahmen weder glaubwürdig noch durchführbar sind. Auch die in Form einer Lockerung der Eigenmitteleinschränkungen in Aussicht gestellte Belohnung für Banken, die besonders wirksame Organisationsmassnahmen treffen, ist im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems und die Wettbewerbsneutralität als positive Massnahme zu werten.
Generell erfüllen die vorgeschlagenen Massnahmen die vorgegebenen Kriterien weitgehend. Die Massnahmen scheinen besonders gut geeignet, um die Risiken zu mindern, die Krisenbewältigung zu verbessern und die Weiterführung der systemrelevanten Bankdienstleistungen sicherzustellen. Sie sind generell in der Lage, das reibungslose Funktionieren und die Effizienz des Systems sowie dessen Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten, ohne jedoch spürbare steuerliche Auswirkungen zu haben. Angesichts der Komplexität dieser Fragen erstaunt es nicht, dass sie hingegen das Kriterium der Einfachheit kaum erfüllen.
1.4.3 Nicht weiter verfolgte Massnahmen
Einige andere, auf internationaler Ebene diskutierte Massnahmen wurden nicht weiter verfolgt, weil man sich von ihnen keine Risikominderung versprach, da sie im Hinblick auf die angestrebten Zielen unangemessene oder zu starke Anreize enthielten, oder weil sie durch andere, für die betroffenen Banken weniger einschneidende Massnahmen ersetzt werden konnten.
Bestimmungen zur Zerschlagung der Grossbanken oder eine explizite Beschränkung ihrer Grösse wurden als unverhältnismässig und hinsichtlich der Reduktion des Bedrohungspotenzials und der Erleichterung der Abwicklung als nicht zielführend erachtet.
Verworfen wurden ausserdem Massnahmen zur direkten Einschränkung des Geschäftsmodells, mit denen die Kompetenzen der Banken beschnitten worden wären, z.B. das Verbot des Eigengeschäfts oder die Trennung zwischen Geschäften auf eigene Rechnung und Depotgeschäften. Nicht nur ist die Definition des Begriffs Eigenhandel kompliziert; zudem konnte auch eine Verlagerung dieser Tätigkeiten in einen weniger regulierten Sektor nicht ausgeschlossen werden, was zur Folge hätte, dass das Problem nicht gelöst, sondern nur verlagert würde.
Auf Massnahmen im Bereich der Steuern und der Versicherungen, die auf eine ausgewogene Verteilung der Kosten einer Finanzmarktkrise zielen (Transaktionssteuern, direkte Bankenabgaben und eine Finanzaktivitätssteuer) wurde ebenfalls verzichtet. Mit solchen Massnahmen sollte im Idealfall die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Krisen verringert und verhindert werden, dass die Kosten einer allfälligen Krise auf die Staaten überwälzt werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Versicherungswirkung eines Stabilitätsfonds den Moral Hazard verstärkt und weitere Abgaben zu einer Verteuerung der Bankleistungen führen. Eine Risikolenkung durch zusätzliche Abgabenbelastungen der Banken würde zudem dem Aufbau höherer Eigenmittelreserven aus Gewinnen im Hinblick auf die zukünftige Stabilität der Institute zuwiderlaufen.
Schliesslich wurde auch auf Massnahmen verzichtet, die eine Risikoaufteilung zwischen zwei oder mehreren Staaten vorsehen, sowie auf die Errichtung eines Doppelsitzes für systemrelevante Unternehmen, da für diese Lösungen derzeit kein internationaler Konsens besteht.