Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/88: Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention) · 10 Seiten
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Regionen des Europarates (KGRE) zurück geht und die lokale Dimension hervorhebt. Sie erachten es deshalb als angebracht, in der Botschaft des Bundesrates die Auswirkungen eines Beitritts auch auf Gemeinden und Städte aufzuzeigen. Zudem weist der Städteverband darauf hin, dass ein nachhaltiger Umgang mit Landschaft im Interesse der Städte und städtischen Gebiete liege.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB spricht sich gegen die Ratifizierung aus, weil für sie die Konvention zwar keine Hindernisse aber auch keine bedeutenden Vorteile bringe. Zudem seien die verbindlichen Massnahmen der Konvention in der Schweiz bereits umgesetzt.
2.5 Umweltorganisationen
Für die Umweltorganisationen ist die Ratifizierung des Übereinkommens längst überfällig. Die Schweiz gehöre zu den Pionierstaaten der Europäischen Landschaftskonvention, die über das erforderliche Instrumentarium bereits verfüge. Sie habe bei der Erarbeitung aufbauend auf dem LKS wichtige Impulse geleistet und erreicht, dass dem Subsidiaritätsprinzip föderalistischer Staaten und einem ganzheitlichen Landschaftsbegriff Rechnung getragen werde. Zudem gehöre die Schweiz zu den Erstunterzeichnerstaaten, wirke bei der Umsetzung der Konvention mit und leiste dazu mit dem FLS als finanzielles Anreizinstrument zur Förderung des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege im Sinne von Artikel 6 der Konvention einen beispielhaften Beitrag. Die Ratifizierung bringe daher der Schweiz aus europäischer Sicht jene Anerkennung, die ihr als einem der führenden Länder Europas betreffend landschaftlicher Schönheit, Vielfalt und Lebensqualität zustehe.
In diesem Zusammenhang erwarten verschiedene Umweltorganisationen, dass der Bundesrat künftig die grosse Bedeutung des FLS auch für die Umsetzung der Europäischen Landschaftskonvention anerkennt und eine dauerhafte Fondlösung vorbereitet. Mit den zahlreichen grenzüberschreitenden Landschaftsräumen, insbesondere in den Alpen, bei den Gewässern, in den Wäldern des Juras und in Agglomerationsräumen sei die in der Konvention hervorgehobene länderübergreifende Zusammenarbeit für die Schweiz besonders wichtig und zu fördern. Mit ihrem Beitritt könnten auch in der Schweiz vorbildliche Massnahmen europäisch ausgezeichnet werden.
2.6 Weitere Organisationen und Verbände
Die Ratifizierung würde aus Sicht mehrerer Organisationen und Verbände zu einer stärkeren Gewichtung von Sensibilisierung und Mitwirkung der Bevölkerung im Bereich der Landschaftsentwicklung führen und könne der Landschaft als Ressource für Identität und Wohlbefinden zu besserer Anerkennung verhelfen. Auch wenn die Schweiz die Ziele der Konvention weitgehend verfolge und wesentliche Massnahmen getroffen habe oder umsetze zeigten die Trends der aktuellen Landschaftsentwicklung, dass erheblicher Handlungsbedarf bestehe. Der Beitritt zur Konvention könne als Impuls wirken, um gezielt Defizite abzubauen. Dabei stünden zwei Aktionsfelder im Vordergrund: Die intensiv genutzten und urbanisierten Gebiete, wo die Raumplanung eine vermehrt führende Rolle übernehmen könne und in der Ausbildung von Fachleuten mittels praxisorientierter Studiengänge sowie Weiterbildungen für Berufsleute. Zudem fehle auf Ebene Bund und Kantone ein Leitorgan für die Landschaft.