Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/88: Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention) · 10 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

Für den einzigen ablehnenden Kanton Appenzell Innerrhoden solle die Schweiz von einem Beitritt zur Konvention absehen, da durch ein solches Abkommen eine Bindungswirkung entstehe und die Konsequenzen eines Beitritts heute nicht absehbar seien.

2.2 Politische Parteien

Die befürwortende Mehrheit der Parteien unterstützen die Ratifizierung mit Nachdruck und als logische Folge des bisherigen Engagements der Schweiz bei der Erarbeitung der Inhalte der Konvention, als Erstunterzeichnerstaat wie auch durch das Präsidium der Konferenz der Mitgliedstaaten und durch den exemplarischen Beitrag zur Umsetzung durch den Fonds Landschaft Schweiz FLS. Dieser wichtige Beitrag, mit der zweifachen Verlängerung des FLS durch das Parlament gegen den Antrag des Bundesrates bestätigt, sei in der Botschaft zu erwähnen, auch wenn die durch den FLS unterstützten vorbildhaften Leistungen darüber hinweg täuschten, dass sich diese auf Randregionen beschränken. Die Schweiz könne als Mitgliedstaat der Konvention durch die Zusammenarbeit für die gegenseitige technische und wissenschaftliche Hilfestellung einen Beitrag leisten und gleichzeitig von den Erfahrungen anderer Staaten profitieren.

Die beiden ablehnenden Parteien nehmen gegen eine Ratifizierung Stellung, da die Schweiz das Abkommen durch ihre eigenen gesetzlichen Regelungen und Instrumente sowie einen funktionierenden Landschaftsschutz bereits erfülle. Deshalb bringe ein Beitritt keinen Mehrwert und berge die Gefahr in sich, den eigenen Handlungsspielraum dadurch einzuschränken.

2.3 Verbände der Wirtschaft

Ergänzend zur positiven Haltung von economiesuisse unterstützen einzelne Mitglieder dieses Wirtschafsverbandes die Stossrichtungen der Konvention ausdrücklich. Aus der Sicht von hotelleriesuisse ist die Tourismuswirtschaft auf attraktive Landschaften angewiesen, für die Hotellerie das Grundkapital schlechthin. Die befürwortenden Verbände betonen, dass die Schweiz mit dem LKS eine Richtschnur für den Natur- und Landschaftsschutz besitze und dieselben Ansätze wie in der Konvention verfolge. Abgelehnt werden jeder weitere rechtliche und organisatorische Handlungsbedarf sowie zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen. Zudem seien auf marktkonforme Rahmenbedingungen zu achten und das Subsidiaritätsprinzip einzuhalten. Im Bereich der Landwirtschaft dürfe die Umsetzung der Konvention nicht zu weiteren Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung des Kulturlandes führen. Hingegen müsse dem Landschaftsschutz gegenüber der Ausdehnung der Bauzone in die Landwirtschaftszone ein höherer Stellenwert zukommen.

Die ablehnenden Verbände befürchten, mit der Ratifizierung der Konvention würden durch den Einbezug der lokalen Bevölkerung, der Öffentlichkeit und weiterer Beteiligter aufwändigere Verfahren mit weiteren Auflagen im Bereich der zukünftigen Raumentwicklung entstehen. An einem Mehrnutzen für die Schweiz durch ihren Beitritt wird gezweifelt. Vielmehr würden ein Kompetenzverlust eintreten, das Subsidiaritätsprinzip gefährdet und zusätzliche Kontrollen eingerichtet, um den Vollzug der Konvention zu überwachen, was administrativen Aufwand und Kosten erzeuge.

2.4 Verbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Schweizerischer Städteverband und Schweizerischer Gemeindeverband betonen, dass die Europäische Landschaftskonvention auf eine Initiative des Kongresses der Gemeinden und