Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/88: Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention) · 10 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Ebenso stellt sich die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK klar hinter die Genehmigung. Aus den Stellungnahmen geht eindeutig hervor, dass die in den Kantonen vorhandenen gesetzlichen Grundlagen und Instrumente sowie die Strategien und Planungen in den Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Raumplanung den Zielsetzungen der Europäischen Landschaftskonvention bereits entsprechen. Im Wesentlichen würden die Inhalte der Konvention durch die Kantone als wichtigste Träger der schweizerischen Landschaftspolitik gemeinsam mit dem Bund bereits umgesetzt.

Bei den sechs politischen Parteien, die sich geäussert haben befürwortet die Mehrheit (CSP, CVP, Grüne, SP) die Genehmigung des Übereinkommens, während FDP.Die Liberalen und SVP dies ablehnen.

Die Verbände der Wirtschaft vertreten unterschiedliche Positionen. Die 3 Verbände economiesuisse, hotelleriesuisse und der Solothurner Bauernverband unterstützen die Ratifizierung, 7 Verbände (bauenschweiz, Centre patronal, Chambre vaudoise des Arts et Metiers, sgv, VSE, VSEI und SBV) äussern sich ablehnend.

Der Schweizer Gemeindeverband und der Schweizer Städteverband sprechen sich für die Ratifizierung aus, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB hingegen lehnt sie ab.

Ausnahmslos alle 11 Stellungnahmen von Umweltorganisationen sowie die 7 Eingaben der weiteren Organisationen und Verbände sprechen sich eindeutig für die Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention durch die Schweiz aus.

2. Wichtigste Inhalte der Stellungnahmen

2.1 Kantone

Die Kantone begrüssen die gesamtheitliche Sicht eines modernen Landschaftsverständnisses in der Konvention, die international in einem wichtigen Bereich der Umwelt eine Lücke schliesse und positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung setze. Der innovative Ansatz der schweizerischen Landschaftspolitik mit dem massgebenden Landschaftskonzept Schweiz LKS werde damit bestätigt und mit der Ratifizierung der Konvention könne der Stellenwert der Landschaft als Standortfaktor, als wirtschaftliche Ressource für den Tourismus sowie im Bewusstsein der Öffentlichkeit gestärkt werden. Als wichtig bei der Umsetzung der Konvention wird die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gewertet.

Die Grenzkantone sind überzeugt von der Wichtigkeit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, basierend auf der Vision „Grenzen trennen aber die Landschaft vereint“ und begrüssen die entsprechende Verpflichtung der Konvention, diese auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern (Artikel 6). Verschiedene dieser Kantone haben dazu bereits ihre regionalspezifischen Instrumente entwickelt und weisen entsprechende positive Erfahrungen vor.

Betont wird ebenfalls die Notwendigkeit, die Konvention ausserhalb der Landschaften von ausserordentlichem Wert auch und vor allem in den Alltagslandschaften umzusetzen, dort wo die Mehrheit der Bevölkerung lebe und arbeite. Deshalb sollten innerhalb der Agglomerationsprogramme Freiräume ein stärkeres Gewicht insbesondere für die Naherholung der urbanen Bevölkerung erhalten.

Verschiedene Kantone und die BPUK würdigen die Leistungen des Fonds Landschaft Schweiz FLS, der im Sinne von Artikel 6 ein beispielhaftes Instrument zur Förderung der Landschaftspflege sei und einen wesentlichen und wirksamen Beitrag zur Umsetzung der Konvention leiste.