Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/93: 09.480 n Pa.Iv. Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes · 7 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Initiative

Die am 21. September 2009 von der SVP-Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, dass die Auskunft bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik wieder freiwillig und das Bundesstatistikgesetz entsprechend geändert wird. Lediglich für bestimmte Erhebungen im Rahmen der periodischen Volkszählung soll eine Auskunftspflicht gelten.

Die Initiative wurde aufgrund einer am 1. September 2009 in Kraft getretenen Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) eingereicht. Mit dieser Änderung wurde die Auskunftspflicht bei der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) eingeführt. Die Bekanntgabe dieses mit einer Bussenandrohung verbundenen Obligatoriums löste in der Presse wie auch in der Politik heftige Reaktionen aus. In folgenden parlamentarischen Vorstössen wurde der Sinn dieser Regelung hinterfragt: 09.3767 Ip. Bischofberger. Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes; 09.3771 Ip. Amstutz. Stopp dem Schnüffelstaat; 09.3865 Ip. Pfister Gerhard. Auskunftspflicht bei Befragungen des Bundesamtes für Statistik; 09.5383 Fra. Flückiger-Bäni. Obligatorische Teilnahme an statistischen Erhebungen des Bundes; 09.5355 Fra. Donzé. Bundesamt für Statistik. Telefonische Auskünfte.

1.2 Vorprüfung in den Kommissionen

Am 4. Februar 2010 prüfte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates die parlamentarische Initiative vor und beschloss mit 19 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, ihr Folge zu geben.

An ihrer Sitzung vom 22. März 2010 folgte die SPK des Ständerates dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission mit 8 zu 4 Stimmen.

Für die Kommissionen ist unbestritten, dass die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung von grosser Bedeutung ist: Sie liefert Indikatoren zur Entwicklung der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit und gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand, die Arbeitsbedingungen und die Auswirkungen des freien Personenverkehrs. Allerdings ist der Zusammenhang zwischen den teils sehr persönlichen Fragen und den Zielsetzungen der Erhebung nicht immer nachvollziehbar. Auch wird dem in der Verfassung verankerten Schutz der Privatsphäre nicht ausreichend Rechnung getragen. Nach Meinung der Kommissionen wären die Antworten, insbesondere jene auf persönliche Fragen, zuverlässiger, würde die Erhebung auf freiwilliger Basis erfolgen. Deshalb gibt es keinen Grund, die Auskunftspflicht für natürliche Personen bei der eidgenössischen Volkszählung auf andere Erhebungen des Bundesamtes für Statistik auszudehnen.