Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/93: 09.480 n Pa.Iv. Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes · 7 Seiten

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von indirekten Erhebungen durch das Bundesamt für Statistik verwendet werden können. Die Qualität der Statistiken wird durch diese Änderung nicht beeinträchtigt. Die Erhebungen sind zwar unter Umständen weniger repräsentativ; dieser Nachteil wird allerdings durch die Annahme wettgemacht, dass die Antworten aufgrund der Freiwilligkeit verlässlicher werden.

Die Antwortpflicht bei der SAKE wurde Anfang Oktober 2009 eingeführt, weil die vormals jährliche Erhebung gemäss dem einschlägigen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft kontinuierlich durchgeführt werden sollte. Damit sollten Kosten eingespart werden, wobei die Qualität der produzierten Indikatoren, für die sowohl die Stichprobengrösse als auch die Minimierung der Antwortverweigerungen massgebend sind, gewährleistet bleiben sollte. Die Genauigkeit einer Stichprobenerhebung hängt nämlich in hohem Masse davon ab, inwiefern die Erhebung wirklich auf Zufallsstichproben beruht, denn mit jeder Antwortverweigerung wird eine Stichprobe weniger zufällig. Eine Piloterhebung im Jahr 2008 hatte gezeigt, dass die Auskunftspflicht zu einer markanten Reduktion der Antwortverweigerungen führt, ohne Verhaltensweisen zu fördern, die die Qualität der Erhebung beeinträchtigen.

Die Auswirkungen der obligatorischen Teilnahme sollten jedoch relativiert werden. Die in der Piloterhebung ausgemachten positiven Auswirkungen könnten auch an einen gewissen Überraschungseffekt gekoppelt sein und nur vorübergehenden Charakter haben. Die langfristigen Auswirkungen der Antwortpflicht werden sich erst zeigen. Auch die im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung gestellten Fragen sind zu berücksichtigen. Einige dieser Fragen sind ziemlich indiskret («Haben Sie ein körperliches oder psychisches Problem, das Sie in den alltäglichen Aktivitäten einschränkt? Wie hoch ist Ihr Monatslohn? Wie hoch ist das Gesamteinkommen Ihres Haushalts? Haben Sie vor einem Jahr mit genau den gleichen Personen zusammengewohnt wie heute? Wie viele private Telefonnummern haben Sie und die übrigen Personen in Ihrem Haushalt?») und können als Eingriff in die Privatsphäre betrachtet werden. Es scheint deshalb eher unwahrscheinlich, dass Personen, die zur Antwortverweigerung neigen, einzig aufgrund einer Bussenandrohung verlässliche Antworten geben. Dank der Struktur des Fragebogens können zwar Ungereimtheiten in den Antworten ausgemacht werden, deren Korrektur ist allerdings mit Zusatzkosten verbunden.

3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 6 Abs. 1, 1bis (neu) und Abs. 4 (neu)

Abs. 1:

Gemäss dem geänderten Absatz 1 sind Erhebungen bei Privathaushalten für natürliche Personen immer freiwillig. Mit der bisherigen Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG) konnte der Bundesrat in der Statistikerhebungsverordnung für jede einzelne Erhebung festlegen, ob sie auch für natürliche Personen obligatorisch oder freiwillig ist. Indem neu im BStatG selber der Grundsatz festgehalten wird, dass natürliche Personen bei Erhebungen im Privathaushalt nicht