Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/96: 09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung · 11 Seiten
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dem Kostendeckungsprinzip durch die Gebühren gedeckt sein müssen. Es dürfe nicht sein, dass Mehrkosten auf die Kantone oder Gemeinden überwälzt werden.
BE, AG, NE, UR, VD, VS, CP und der VKP verweisen auf die Wichtigkeit, die Bürgerinnen und Bürger über die Vor- und Nachteile jedes Kartentyps zu informieren.
AR würde eine Flexibilisierung des Antragsverfahrens in dem Sinne vorziehen, dass alle Schweizerinnen und Schweizer in irgendeinem Kanton die Ausweise beantragen könnten (unabhängig vom Wohnsitz).
ZH verweist auf die Planungsunsicherheit, zu welcher die parlamentarischen Initiativen bei den Kantonen geführt hat. Die Kantone seien deshalb auf eine rasche Gesetzgebungsarbeit des Bundesparlaments angewiesen. Sollte von der in Artikel 4a Absatz 1 vorgesehenen Wahlfreiheit für die Kantone Abstand genommen werden oder das Gesetzgebungsverfahren Verzögerungen erfahren, müsste die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist für die Zusammenlegung der Verfahren um zwei Jahre verlängert werden.
BE, OW und UR stehen weiterhin hinter dem Entscheid, für alle Ausweisarten dasselbe Verfahren anzuwenden und auf Synergien innerhalb der Direktionen und Ämter zu setzen (Zusammenarbeit mit den Zivilstandsämtern bei der Organisation der Ausweiszentren, Übernahme der Biometrieerfassung für den Migrationsdienst), um gleichfalls einen guten Service Public bieten zu können.
LU erachtet es als notwendig, dass der Bundesrat Vorschriften für das Antragsverfahren erlässt und gibt zu bedenken, dass der Aufwand für die kantonalen Passbüros für die Überprüfung der Daten zunehmen wird. Die Ersterfassung der Daten durch die Gemeinden sei erfahrungsgemäss weniger einheitlich als im Passbüro.
NE findet es angebracht, dass ein neues elektronisches Verfahren für die Ausstellung von IDK bei den Gemeinden möglichst rasch eingeführt wird. Alle Dokumente, welche mit einem Chip ausgerüstet sind, sollen bei einem kantonalen Zentrum beantragt werden müssen.
SH weist darauf hin, dass die geplante Modernisierung des Antragsverfahrens zumindest bei der Vorfinanzierung der Investitionen für die Kantone finanzielle Auswirkungen habe. Die Zustimmung zur vorgeschlagenen Gesetzesanpassung werde deshalb abhängig gemacht von der vorgängigen Klärung dieses zentralen Projektpunktes.
SO setzt grosse Fragezeichen hinter eine Identitätskarte, die nur noch in der Schweiz als Personalausweis verwendet werden könnte. Diese Ausweisform erscheine überflüssig.
Die ASO verlangt eine Anpassung der Vorlage in dem Sinne, dass vom Prinzip der persönlichen Vorsprache abgewichen werden könne, falls die Identität anderweitig sicher festgestellt werden könne und eine zu weite Anreise notwendig wäre.
Prontophot findet es fragwürdig, dass das Mitbringen von Fotos keine Gebührenreduktion zur Folge habe und verlangt zu prüfen, ob sich eine Differenzierung der Gebühren zwischen IDK ohne Chip und einer allenfalls neu eingeführten IDK mit Chip aufdränge. Sie weist weiter darauf hin, dass eine Anpassung des Ausstellungsprozesses der IDK an den Pass 10 den vollständigen Wegfall ihres Hauptgeschäftsfelds „Passfoto“ zur Folge hätte. Prontophot schreibt weiter, dass die Anforderungen an die Passfotos in der Schweiz im Verhältnis zum europäischen Ausland streng seien und ist überzeugt, dass auch mit eingescannten oder auf CD-ROM übermittelten Passfotos eine qualitativ hochwertige Erfassung des Gesichtsbildes für den Pass 10 möglich wäre.