Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/96: 09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung · 11 Seiten

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Kantone entscheiden können, ob eine Antragsstellung bei den Gemeinden möglich sein soll oder nicht.

AR begrüsst ebenfalls, dass auch nach dem 1.3.2012 IDK ohne Chip ausgestellt werden sollen, findet aber falsch, dass dies bei allen Gemeinden möglich sein soll. Die aktuelle Bestimmung von Art. 4 Abs. 1 AwG, welche den Kantonen die Kompetenz gibt, mehrere Stellen für die Ausstellung von Ausweisen zu bezeichnen, sei genügend. Die Nachteile von zwei unterschiedlichen im Gegensatz zu einem einheitlichen Antragsverfahren würden überwiegen.

Für ZG sind die wichtigsten Punkte erfüllt: Die Kantone bestimmen weiterhin, welche Stellen Anträge entgegennehmen können; die Möglichkeit, weiterhin eine IDK ohne Chip auszustellen wird begrüsst; die Variante IDK mit Chip lässt sich wohl im Zuge der internationalen Entwicklung nicht aufhalten.

NW unterstützt das Anliegen, den Einwohnerinnen und Einwohnern eine herkömmliche, nicht biometrische IDK ohne Chip ausstellen zu können, ist aber gegen den Aufbau einer zweiten Infrastruktur bei den Gemeinden. Die Zuständigkeit für alle Ausweisdokumente beim kantonalen Passbüro habe sich aufgrund der Kleinräumigkeit gut bewährt.

SO stellt fest, dass sich wieder die gleiche Frage stellt, wie bei der Einführung des Passes10: zentral und dezentral stehen sich erneut unversöhnlich gegenüber. Aus Gründen der Effizienz, der Bündelung des Wissens in Kompetenzzentren sowie aus wirtschaftlichen Überlegungen gibt SO der zentralen Variante den Vorzug. Aus Gründen der Bürgernähe kann sich SO jedoch eine Beantragung der IDK ohne Chip bei den Gemeinden vorstellen.

BS und OW erachten es nicht als genügend nachvollziehbar, weshalb die Ausstellung nichtbiometrischer IDK im Gesetz verankert werden solle, wenn die IDK mittelfristig nur noch im Inland zu Identifikationszwecken verwendet werden könne und aufgrund zurückgehender Nachfrage wohl ganz wegfallen dürfte.

GE ist gegen die Beibehaltung einer IDK ohne Chip, bei einer allfälligen Einführung einer eIDK, da dies Zusatzkosten aufgrund von zwei verschiedenen Prozessen zur Folge hätte. Sollte an einer IDK ohne Chip festgehalten werden, sollen diese nicht mehr bei den Gemeinden, sondern im Passzentrum beantragt werden müssen. Die Erfahrung in GE hätten gezeigt, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, welche nur eine IDK beantragen wollen und dies bei der Gemeinde tun könnten, es vorziehen, die IDK bei der kantonalen Passstelle zu beantragen (insbesondere um die Kosten für das Beibringen einer Foto zu sparen).

GR ist gegen die Revision des AwG. Es sei nicht angebracht, kurz nach der Volksabstimmung das Gesetz erneut zu revidieren. Das Antragsverfahren müsse schweizweit einheitlich geregelt sein und auf individuelle kantonale Lösungen sei zu verzichten. Angesichts der Entwicklung bei Reise- und Identitätsdokumenten bedürfe es Flexibilität und einer entsprechenden Kompetenz des Bundesrates und es sei falsch sich zukünftigen Entwicklungen im Ausweisbereich zu verschliessen. Die Kantone hätten zudem aufgrund der Volksabstimmung und im Hinblick sowie im Vertrauen auf das neue Ausweisgesetz hohe Investitionen getätigt (GR über 2 Mio. Franken), welche bei einem Verzicht auf die Zentralisierung der IDK nach der zweijährigen Übergangsfrist zu einem beträchtlichen Teil hinfällig würden. Eine Neuplanung mit einer Redimensionierung der bestehenden Ausweiszentren könne wirtschaftlich nicht sinnvoll sein. Auch sei zu berücksichtigen, dass bei der Gemeinde eingereichte IDK-Anträge für den Gesuchssteller Zusatzkosten für das mitzubringende Foto (bis zu Fr. 40.--) verursache. Der gegenwärtige Trend laufe in Richtung Biometriesierung der Ausweisdokumente. Auch den Bedarf nach einer Bezugsmöglichkeit der IDK bei den Gemeinden erachtet