Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/96: 09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung · 11 Seiten
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GR als gering.
FR stellt fest, dass mit der vorgeschlagenen Revision der Volkswille in Frage gestellt werde und erachtet den Änderungsvorschlag deshalb als nicht opportun.
JU hat von der vorgesehenen Übergangsfrist keinen Gebrauch gemacht und sich für ein einheitliches Verfahren beim kantonalen Passbüro entschieden, welches für die Bürgerinnen und Bürger klar sei. Zwei parallele Verfahren würden zu Konfusion bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. JU findet deshalb die vorgeschlagenen Änderungen nicht nützlich und beantragt, auf diese zu verzichten.
LU erachtet es als ineffizient, wenn künftig zwei Varianten von IDK angeboten werden müssen und lehnt aus diesem Grund die Vorlage ab. Sollte die Variante IDK ohne Chip aber angeboten werden, wird begrüsst, dass die Kantone selber entscheiden können, ob die Wohnsitzgemeinde oder die kantonale Behörde Anträge auf Ausstellung entgegennehmen dürfen. Das von LU gewählte zentrale Verfahren zur Ausstellung von IDK sei kundenfreundlich und effizient.
Die SVP unterstützt die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, weiterhin eine klassische IDK beziehen zu können. Sie fordert, dass neben dem Pass mit Chip keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem Chip unterstellt werden sollen.
Der SGV und die SAB begrüssen die vorgeschlagene Regelung, da diese dem verfassungsmässigen Anspruch eines qualitativ und quantitativ gleichwertigen Service Public Rechnung trage und zudem das Subsidiaritätsprinzip respektiere.
5. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
5.1 Artikel 2 Absatz 2ter
OW, JU und der VKP beantragen die Streichung dieser Bestimmung. Der Bundesrat solle, wie im geltenden Recht vorgesehen, die Ausweisarten festlegen können.
Sollten in Zukunft eine IDK mit und eine ohne Biometrie angeboten werden, hätte dies für die Verwaltung Mehraufwand zur Folge und es dürfte eine grosse Herausforderung sein, die Bürgerinnen und Bürger über die Vor- und Nachteile der beiden IDK-Varianten zu informieren (LU). Diese Erfahrung habe man bereits gemacht, als sowohl ein Pass mit Chip und ein Pass ohne Chip beantragt werden konnte (2006-2010).
Die SP geht davon aus, dass mit dieser Bestimmung ein klarer Rechtsanspruch verbunden sei und dies in den Materialien entsprechend zu vermerken sei.
Die SVP fordert, dass dieser Absatz wie folgt formuliert werden soll: „ Alle Schweizer Staatsangehörige haben in jedem Fall Anspruch auf eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte ohne Chip.“ Diese Bestimmung sei klarer und betone den Rechtsanspruch.
grundrechte.ch schlägt folgende Formulierung vor: „Identitätskarten können auch ohne Chip und ohne Hinterlegung der Fingerabdrücke bezogen werden.“
5.2 Artikel 4a Absatz 1
ZH begrüsst explizit die Wahlfreiheit für den Kanton. Die von ZH gewählte Lösung könne damit fortgesetzt werden.
Sollten in Zukunft tatsächlich IDK bei den Gemeinden beantragt werden können, begrüsst