Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/96: 09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung · 11 Seiten

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LU die im Bericht geäusserte Absicht, das Antragverfahren zu modernisieren. Es sei anzunehmen, dass die Gebühr für die IDK vom Bund weiterhin in allen Kantonen einheitlich festgelegt werde. Dies würde bedeuten, dass die Bürgerinnen und Bürger der Kantone, welche ein kostengünstiges zentrales Verfahren gewählt haben, indirekt den Mehraufwand für Bund und Kantone, welche zwei Verfahren anbieten, mitfinanzieren müssen. Diese Mitfinanzierung werde abgelehnt.

Der VSED schlägt folgende Formulierung vor: ,,Die Kantone ermächtigen die Wohnsitzgemeinden, Anträge für die Ausstellung von ldentitätskarten ohne Chip entgegenzunehmen. Die von den Kantonen bezeichnete Stelle gemäss Artikel 4 Absatz 1 ist die ausstellende Behörde, die verantwortlich für die Prüfung und Bearbeitung dieser Anträge ist. Die Wohnsitzgemeinden werden aufwandgerecht entschädigt." Die Kannformulierung wird abgelehnt.

Der SSV verlangt folgende Formulierung dieses Artikels: ,,Die Kantone ermächtigen die Wohnsitzgemeinden, Anträge für die Ausstellung von ldentitätskarten ohne Chip entgegenzunehmen und entschädigen sie ihrem Aufwand entsprechend.“

5.3 Artikel 4a Absatz 2

BE, OW, UR, VS und der VKP schlagen die folgende Präzisierung vor: Der Bundesrat kann die Kantone ermächtigen, auch für die Entgegennahme von Anträgen für herkömmliche,

nichtbiometrische ldentitätskarten die Wohnsitzgemeinden zu bezeichnen. Die Formulierung des Vorentwurfs könnte ansonsten so interpretiert werden, dass auch bei den Gemeinden biometrische IDK beantragt werden können. ZH schlägt aus demselben Grund folgende Formulierung vor: “Der Bundesrat kann die Kantone ermächtigen, auch für die Entgegennahme von Anträgen für andere Typen von Identitätskarten ohne Chip die Wohnsitzgemeinden zu bezeichnen.“

5.4 Artikel 5 Absatz 2

BS und NE begrüssen explizit, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, für die ganze Schweiz einheitliche Regeln zu erlassen, wie die Identitätskartenanträge durch die Gemeinden bearbeitet und weitergeleitet werden sollen. BS fordert, dass die Bundesbehörden rasch über das neue Ausstellungsverfahren für nicht biometrische IDK befinden und den Aufwand für Kantone und Gemeinden offen legen.

5.5 Artikel 6 Absatz 1bis

Der VSED schreibt, dass die Prüfung der geltend gemachten Identität nur bei der Gemeinde erfolgen könne, wo die antragstellende Person physisch anwesend sei. Eine zweite Prüfung beim Kanton sei gar nicht möglich. Zudem sei den Wohnsitzgemeinden ein Zugriff auf Infostar einzuräumen. Als Konsequenz könne dieser Absatz ersatzlos gestrichen werden.

Der SSV schlägt folgende Formulierung vor: „Die Wohnsitzgemeinden prüfen die Anträge für die Identitätskarten via Infostar, einschliesslich der geltend gemachten Identität und ob die Anträge korrekt und vollständig sind, und leiten diese an die ausstellende Behörde des Kantons weiter.“

6. Weitere Bemerkungen

BE, AR, NE, OW, UR, VS und der VKP begrüssen die Beibehaltung der obligatorischen zentralen Datenspeicherung bzw. die Ablehnung der Initiative „keine obligatorische Speicherung der Daten“. Die Praxis habe gezeigt, dass das Informationssystem bei der täglichen Arbeit äusserst wertvoll sei und das Erschleichen von Ausweisdokumenten effizient verhindert werden könne. Dank ISA sei auch sichergestellt, dass bei Ausweisverlusten im Ausland die Identität rasch geklärt und Ersatzdokumente rasch ausgestellt werden können.

BS und VD betonen, dass die Mehrkosten für zwei unterschiedliche Antragsverfahren nach