Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/10: Änderung Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) · 7 Seiten

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Artikel 69i Leistungsaufträge und weitere Verträge

Die Verordnungsbestimmungen sind vertraglich zu ergänzen: Je nach den unterschiedlichen Verpflichtungen und Interessen der mit dem Betrieb der VDB Beauftragten sind unterschiedliche Formen des Zugriffs auf die einzelnen Inhalte derselben festzulegen. Dementsprechend müssen die Zuständigkeiten für das Eintragen und Pflegen von Daten, die Grenzen der Lese- und Schreiberechte, die Auswertungsmöglichkeiten sowie der Austausch von grösseren Datenmengen festgehalten werden. Die EKAS wird auf Grund von Artikel 69a mittels Leistungsaufträgen mit den einzelnen Beteiligten die erforderlichen verbindlichen Vereinbarungen treffen, dies mit Rücksicht auf allfällige Interessenkonflikte.

Artikel 69k Bekanntgabe von Daten an Dritte

Keine Bemerkung

Ziffer 

Inkrafttreten

Die vorliegenden Änderungen der VUV sollen auf den 1. xxxxxxx 201x in Kraft gesetzt werden.

7/7 Erl_VDB_d_VUV290311