Übersicht über die eingereichten Stellungnahmen
Vernehmlassung 2011/106: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) · 69 Seiten
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Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Rechtsinformatik 08.11.12/SED
Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) unterstützt die Vereinfachung der elektronischen Signatur für juristische Per- AIHK sonen und Behörden. Eine elektronische Signatur kann für juristische Personen eine Vereinfachung im täglichen Rechtsverkehr dar-
stellen und für administrative Entlastung sorgen. Im Mittelpunkt sollten dabei stets folgende Punkte
stehen:
• Die Unterschriftenregelung soll einfach handhabbar sein;
• Die Datensicherheit muss jederzeit gewährleistet werden;
• Die Signatur soll für die Unternehmen kostengünstig sein;
• Es sollen einheitliche Zertifikate von entsprechender Qualität ausgestellt werden.
Mit diesen Grundgedanken beurteilen wir die Vorlage dem Grundsatz nach als zweckmässig, soweit wir dies in technischer Hinsicht
zu beurteilen vermögen. Damit die elektronische Unterschrift aber «massengeschäftstauglich» wird, reicht eine Gesetzesänderung
nach unserem Empfinden nicht aus. Vielmehr sind auch entsprechende Sensibilisierungsbestrebungen bei den Unternehmen erfor-
derlich, die an unserem Wirtschaftsleben teilnehmen.
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