Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/107: 10.444 Strafprozessordnung. Protokollierungsvorschriften · 8 Seiten

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10.444 Vorentwurf

Parlamentarische Initiative Strafprozessordnung. Protokollierungsvorschriften Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

vom 20. Oktober 2011

Übersicht

Die seit dem 1. Januar 2011 in Kraft stehende Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) schreibt vor, dass Einvernahmeprotokolle der einvernommenen Person vorgelesen oder zum Lesen vorgelegt werden, bevor die einvernommen Person das Protokoll unterzeichnet. Besonders bei Einvernahmen in einer fremden Sprache kann diese Regelung zu einem erheblichen zeitlichen Aufwand führen, weil das Protokoll nicht nur vorgelesen, sondern auch rückübersetzt werden muss. Der Anwendungsbereich der neuen Regelung beschränkt sich auf die Verfahren vor urteilenden Gerichten, bezieht sich aber nicht auf die Verhandlungen vor dem Zwangsmassnahmengericht. Die Regelung gilt ungeachtet davon, ob die Einvernahme auf Tonträger aufgezeichnet wird.

Nach Auffassung der Kommission soll im Interesse eines raschen Verfahrensablaufs in jenen Fällen auf das Verlesen des Protokolls verzichtet werden können, in denen die Einvernahme aufgezeichnet wird. Die Kommission beantragt deshalb die dargelegten Änderungen der Strafprozessordnung.

Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Parlamentarische Initiative

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat am 20. Mai 2010 auf Antrag eines Kommissionsmitgliedes mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, eine parlamentarische Initiative gemäss Artikel 109 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG)1 auszuarbeiten. Bezweckt wird eine Änderung der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO)2, so dass bei Gerichtsverhandlungen, die mittels technischer Hilfsmittel aufgezeichnet werden, darauf verzichtet werden kann, das Protokoll der einvernommenen Person vorzulesen oder zum Lesen vorzulegen und von dieser unterzeichnen zu lassen. Die Kommission für Rechtsfra-

1 SR 171.10

2 SR 312.0

2002–......