Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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der einzelnen Wirtschaftszweige und Unternehmen ausgestaltet werden können. Mit der Erarbeitung von Mindestvorschriften wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern weiterhin zusätzliche Vorteile gewähren konnten. Er hat deshalb diese zusätzlichen Vorteile mit der Einführung des Obligatoriums nur angetastet, soweit dies für die finanzielle Sicherheit und die ordnungsgemässe Durchführung der Minimalvorsorge nötig war.6
Die enge Verbindung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht auch heute noch. So erklärt sich ein Arbeitnehmer beim Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags auch mit den Bedingungen der Vorsorgeeinrichtung, die der Arbeitgeber gegründet oder welcher er sich angeschlossen hat, einverstanden. Der Anschluss an die Vorsorgeeinrichtung erfolgt also über den Arbeitgeber. Dieser gründet entweder selber eine Vorsorgeeinrichtung oder schliesst sich mittels Anschlussvertrag einer Vorsorgeeinrichtung mit mehreren angeschlossenen Arbeitgebern an (Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung). Der Arbeitnehmer kann nur bei der Vorsorgeeinrichtung seines Arbeitgebers versichert werden. Die freie Pensionskassenwahl wird in der Schweiz abgelehnt.7
1.5 Die schweizerische berufliche Vorsorge aus internationaler Sicht
Die Schweiz war eines der ersten Länder, das ein Altersvorsorgesystem bestehend aus drei Säulen einführte, und dies lange vor anderen Industrieländern. Für andere Staaten stand die Konsolidierung der die Gesamtbevölkerung umfassenden Rentensysteme im Vordergrund, um strukturelle Probleme zu lösen (längere Lebenserwartung, Geburtenrückgang, Kostenanstieg, usw.). Währenddessen forderte die Weltbank von den Staaten eine Neuausrichtung auf kapitalgedeckte Systeme, die besser in der Lage seien, die Probleme von Sozialsicherheitssystemen aufzufangen. In den 1990er-Jahren förderte die Weltbank diese Praxis für Pensionsversicherungssysteme in Schwellenländern. Das Schweizer Modell galt in diesem Zusammenhang als gutes Beispiel, wobei laut Weltbank die überobligatorische Vorsorge mehr Gewicht haben müsse.
Die Weltbank wie auch die OECD entwickelten ein System mit mehreren Säulen, jedoch in anderer Zusammensetzung als das schweizerische Modell. Die Basis bildete ein ausschliesslich kapitalgedecktes minimales Grundsystem. Die verheerenden sozialen Folgen, die der Wechsel zur kapitalgedeckten Vorsorge nach sich zog (insbesondere in Chile), zwangen die Weltbank dazu, ihren Ansatz zu nuancieren. Heute verfügen die meisten europäischen Länder über ein Dreisäulen-System. Die einzelnen Systeme sind je nach Land und Bedarf in Bezug auf die kapitalisierten Renten unterschiedlich ausgerichtet.
Die OECD analysierte das schweizerische Rentensystem erstmals im Jahr 2000. Die wirtschaftliche Studie fand vor dem Hintergrund der Verabschiedung der ersten Vorlage zur
11. AHV-Revision und der Präsentation der 1. BVG-Revision durch den Bundesrat statt. Die OECD-Analyse umschreibt die schweizerische Vorsorge in drei Punkten8:
Das schweizerische Dreisäulen-System ist mit dem von der OECD vorgeschlagenen
Modell vergleichbar;
die kapitalgedeckte zweite Säule reduziert die öffentlichen Ausgaben entsprechend;
die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die angesichts der finanziellen Folgen der
demographischen Alterung relativ gut gewappnet sind9.
6 BBl 1976 I 149, S. 160.
7 Vgl. zur freien Pensionskassenwahl Kapitel 4.
8 Etudes économiques de l’OCDE, Schweiz, 2000, S. 15 und 26; Analyse in der folgenden Ausgabe aufgegriffen, Etudes économiques de l’OCDE, Schweiz, 2003, S. 76.
9 Etudes économiques de l’OCDE, Schweiz, 2000 S. 15.