Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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1.6 Vielfalt an Vorsorgeeinrichtungen
Die Vorsorgeeinrichtungen wurden im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse ihrer „Kunden“, das heisst der Arbeitgeber und ihrer versicherten Arbeitnehmenden, gegründet und haben sich seither frei weiterentwickelt. Bei der Einführung des BVG im Jahr 1985 (vgl. 1.4) wurde Wert darauf gelegt, nicht in dieses gewachsene System einzugreifen. Als Folge davon nehmen derzeit rund 2350 Vorsorgeeinrichtungen die Durchführung der 2. Säule wahr.15 Darüber hinaus haben diese Einrichtungen eine unterschiedliche Organisationsweise, da jede Struktur auf besondere Bedürfnisse ausgerichtet ist. Dennoch können mehrere Hauptformen unterschieden werden. Diese richten sich nach der Art, wie die versicherten Risiken getragen werden, nach dem Leistungsumfang und nach der Verwaltungsform, das heisst, ob die Vorsorgeeinrichtung die administrative Verwaltung selbst übernimmt oder sich einer Einrichtung mit mehreren Arbeitgebern anschliesst. Ausschlaggebend für die Wahl der jeweiligen Form sind verschiedene objektive Faktoren wie der Wirtschaftssektor des Arbeitgebers, die Anzahl der versicherten Arbeitnehmenden und die finanziellen Mittel.
Die Vorsorgeeinrichtungen lassen sich also hauptsächlich anhand ihrer Verwaltungsform (betriebseigene Einrichtungen vs. Einrichtungen mit mehreren Betrieben), der Risikoübernahme (autonome Einrichtungen vs. Einrichtungen mit Vollversicherung) und der Art der Leistungen unterscheiden.
1.6.1 Unterscheidung nach Verwaltungsform
Es wird in erster Linie unterschieden zwischen betriebseigenen Einrichtungen, die von einem Arbeitgeber eigens zur Durchführung der beruflichen Vorsorge für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen wurden, und Einrichtungen, denen mehrere Arbeitgeber angeschlossen sind. Bei letzteren handelt es sich hauptsächlich um Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen.
Sammeleinrichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber weder wirtschaftlich noch finanziell verbunden sind und keine gemeinschaftlichen Interessen verfolgen. Es wird deshalb für jeden angeschlossenen Arbeitgeber ein eigenes Vorsorgewerk mit eigener Organisation und Rechnung geführt. Es gibt keine über das Vorsorgewerk hinausgehende Haftung. Gründer und Träger von Sammel-Vorsorgeeinrichtungen sind in der Regel Versicherungsgesellschaften, Banken oder Beratungsgesellschaften.
15 BFS, Pensionskassenstatistik 2009, Neuchâtel 2011, S. 9. 1996 existierten noch 4285 Vorsorgeeinrichtungen, vgl. dazu auch Kapitel 3.